Als Antragsteller BM Holzner zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Die Leitung der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der Zweite Bürgermeister Christian Kleinert.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Bürgermeister Hannes Holzner die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Auf dem Grundstück Salzburger Straße 10 (Fl. Nr. 35/6) soll das bestehende Wohn- und Geschäftsgebäude umgebaut, saniert und eine Nutzungsänderung vollzogen werden, so Herr Schuster. Dabei soll ein Treppenhaus in einem neuen Quergiebel an- und eine dritte Wohneinheit eingebaut sowie eine Doppelgarage errichtet werden.
Die neu entstehenden Garagen mit Treppe haben ca. 61 m² Grundfläche, hinzu werden die Innenräume des Haupthauses umgebaut, neu aufgeteilt und bisherige Fremdenzimmer zu Büro- und Gewerbefläche umgenutzt.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein: Garagen und Anbaugaragen sind in der Umgebung üblich und auch größere Quergiebel sind nicht nur bei ehemaligen Bauernhäusern vorhanden.
Der Versiegelungsgrad erhöht sich nur minimal, die vom Bauamt ermittelte GRZ I liegt bei etwa 0,27.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.
Durch das Vorhaben entstehen keine neu notwendigen Stellplätze, es wird aber zu den vorhandenen sechs Stellplätzen die Doppelgarage errichtet. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.