Modernisierung und Erneuerung einer bestehenden Flutlichtanlage in der Jahnstr. 6, Fl. Nr. 280
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster informiert, auf dem Fußballplatz in der Jahnstraße 6, Fl. Nr. 280, sollen die bestehenden Flutlichtmasten modernisiert bzw. demontiert sowie fünf neue errichtet werden. Auf diese Masten soll eine moderne Beleuchtungsanlage montiert werden.
Die Masten sollen eine Höhe von 15,6 m haben, das Fundament reicht nochmals 1,5 m in den Erdboden. Der Durchmesser beträgt zwischen 27,5 cm im Boden und 10 cm an der Spitze.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben, welches zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass diese Voraussetzung zutrifft und insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sowie Belange des Naturschutzes nicht beeinträchtigt sind. Die neue, moderne Flutlichtanlage soll den gesamten Fußballplatz punktgenau ausleuchten, ohne dabei zu streuen oder nach oben zu leuchten. Vor allem der Hauptplatz wurde bisher immer von den Bestandslichtanlagen der Trainingsplätze mitbeleuchtet und erhält nun eine eigene Beleuchtung. Der verantwortliche Sportverein will die bisherigen Spiel- und Trainingszeiten grundsätzlich beibehalten.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GRin d’Heureuse stellt die Frage, ob für das Vorhaben eine Förderzusage vorliegt, wenn ja, in welcher Höhe.
Förderzusagen erfolgen nach Stellen eines Bauantrags. Weitere Kriterien müssen erfüllt sein, wie Verlängerung des Pachtvertrags. Den Antrag auf Förderung stellt der ASV im Rahmen der Sportförderung selbst. Laut Kämmerer beläuft sich die Förderung auf 25 % der Gesamtkosten.
GR Rotter interessiert, ob Verkehrsteilnehmer auf der B 20 von der Beleuchtungsanlage geblendet werden können.
Laut Hersteller ist die Anlage blendfrei, so Herr Schuster. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss die Zustimmung sowohl vom Straßenbauamt als auch von der Autobahndirektion eingeholt werden.
GR Dr. Zimmer weist hin auf den zuvor im Finanzausschuss gefassten Beschluss in Sachen „Sanierung/Neubau Flutlichtanlage“ am Sportplatz Jahnstraße. Die Höhe des Betrags liegt über dem, was der Finanzausschuss beschließen kann. Demzufolge muss der Beschluss im Gemeinderat nachgeholt werden.
BM Holzner gibt diese Information zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung weiter.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Modernisierung und Erneuerung der bestehenden Flutlichtanlage in der Jahnstr. 6, Fl. Nr. 280, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.11.2021 14:26 Uhr