Bauantrag Erweiterung eines Einfamilienhauses mit einer Zusatzwohnung durch Ausbau des Dachgeschosses am Anwesen Staufenbrücke 14 (Fl. Nr. 791/6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Im bestehenden Einfamilienhaus Staufenbrücke 14 soll durch den Ausbau des Dachgeschosses eine Zusatzwohnung mit 108 m² und somit ein 3-Generationenhaus geschaffen werden. Dafür soll das Dach um 1,90 m angehoben und ein Quergiebel eingebracht werden. Der Zugang soll über eine Außentreppe erfolgen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Aufgrund der Hanglage des Baugrundstücks wirkt das geplante Gebäude von der Straßenseite aus (Ansicht West) wie ein zweigeschossiges Gebäude, vom Garten aus (Ansicht Ost) wie ein dreigeschossiges Gebäude. In der Nachbarschaft sind zweigeschossige Gebäude vorhanden bzw. auch Gebäude mit Dachgeschossausbauten (mit Kniestock), die dadurch ebenfalls dreigeschossig wirken.
Das Bauvorhaben fügt sich insgesamt nach Art und Maß in die umliegende Bebauung ein.
Durch die Schaffung einer Zusatzwohnung werden 2 zusätzliche Stellplätze notwendig, somit sind insgesamt 5 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Der Stellplatznachweis ist vorhanden, die notwendigen Stellplätze sind im Lageplan eingezeichnet.
Somit kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
GR Rotter fragt zum Stellplatzschlüssel nach.
Laut Frau Hirsch sind gemäß Stellplatzsatzung fünf Stellplätze für Bestand und Erweiterung
erforderlich und auch nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses am Anwesen Staufenbrücke 14 (Fl. Nr. 791/6) mit einer Zusatzwohnung durch den Ausbau des Dachgeschosses zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2023 14:42 Uhr