Bauantrag zur Anbringung einer Werbeanlage für ein Gewerbe in der Lattenbergstraße 5 (Fl. Nr. 322/4)


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am Gebäude in der Lattenbergstraße 5 soll eine Werbeanlage errichtet werden. Es handelt sich hierbei um einen 1 x 3 m LED-Schriftzug (siehe Entwurf).
 
Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 30 „Gaisberg-/Lattenbergstraße“. Nach § 30 Abs. BauGB ist ein Bauvorhaben unter anderem dann zulässig, wenn es nach Art und Maß der baulichen Nutzung den Festsetzungen entspricht. 

Gem. Ziffer 4 der textlichen Festsetzung zu diesem Bebauungsplan sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung an der der Erschließungsstraße zugewandten Seite zulässig.  
Diese Vorgabe wird erfüllt. Ebenso werden alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten.

Dem Antrag kann daher zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage für ein Gewerbe an der Lattenbergstraße 5 (Fl. Nr. 322/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2023 14:42 Uhr