Bei der Besprechung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern und dem Sachbearbeiter Verkehr der PI Bad Reichenhall am 18.01.2023 wurden zunächst die geplanten Messstellen für den fließenden Verkehr besprochen:
- Alle bisherigen Messstellen (von Mai 2017) können nach einer erneuten Überprüfung übernommen werden. Nur im Bereich der Wisbacher-, Salzburger und Berchtesgadener Straße müssen einige Wiederholungszeichen „274-30“ (30-km-Beschilderung) nachgerüstet werden (siehe Lagepläne).
- Folgende zusätzliche Messtellen (vgl. Vorschlag lt. GR-Sitzung vom 10.01.2023) können nicht überwacht werden:
Da der Messbereich in einer Kurve liegt und zudem noch zu kurz ist.
Dieser Messbereich liegt ebenfalls in einer Kurve und kann daher nicht überwacht werden.
Dieser Bereich kann nicht durch die Gemeinde überwacht werden. Hier werden bereits durch die Polizei Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen.
Ebenfalls ein Kurvenbereich, in dem keine Überwachung möglich ist.
- Das sinnvolle Überwachungsvolumen für den fließenden Verkehr wurde von der kommunale Verkehrsüberwachung derzeit auf 9 Stunden pro Monat und für den ruhenden Verkehr auf 1 Stunde pro Woche beziffert.
- Beginn der Überwachung für den fließenden und ruhenden Verkehr ist der 01.04.2023.
- Bei der anschließenden Ortsbesichtigung der in Frage kommenden Örtlichkeiten für den ruhenden Verkehr wurden durch die KVÜ Vorschläge zur Nachbesserung gemacht:
Es würde genügen Zeichen 290.1/290.2 (Beginn und Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone) mit dem entsprechenden Zusatzzeichen (Symbol Wohnwagen, Symbol Wohnmobil und zeitlicher Beschränkung) ungefähr auf Höhe Lechsenwiese Hs.-Nr. 2 anzubringen. Sollte im hinteren Bereich auch eine Zufahrtsmöglichkeit bestehen, ist diese Kombination auch dort aufzustellen. Innerhalb der Zone brauchen diese Verkehrszeichen nicht wiederholt werden. Auch die Zeichen 314 (Parken), die entlang der Parkstreifen aufgestellt sind, wären überflüssig.
Es bestehen hier rechtliche Bedenken gegen die Anordnung von Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) mit dem Zusatzzeichen (gilt für den gesamten Platz 22–6h). Besser wäre es, die betroffene Fläche mit Zeichen 314 -10/20/30 (Parken – Anfang, Ende, Mitte) und Zusatzzeichen 1040-30 (zeitliche Beschränkung 6-22h) zu beschildern.
Auf der Mauthauser Straße in Fahrtrichtung Bahnhofstraße steht in einer unübersichtlichen Rechtskurve vor der Rupertus-Förderschule das Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) mit Zusatzzeichen 1040-30 (zeitliche Beschränkung von 15-17h). Durch diese Beschilderung wird für den Verkehrsteilnehmer der Eindruck erweckt, dass er außerhalb dieses Zeitraumes hier parken darf.
Es wird empfohlen, diese Beschilderung abzubauen oder falls unbedingt erforderlich Zeichen 283 (absolutes Haltverbot) ohne zeitliche Beschränkung anzubringen.
- Allgemeine Hinweise
- Beschränkungen mit Zusatzzeichen auf andere Personengruppen als die bei Zeichen 314 genannten sind nicht zulässig (Lehrer, Behördenangestellte, Rathausbesucher, Frauen, Pendler, Friedhofsbesucher, Bahnmitarbeiter usw.) und können auch nicht überwacht werden.
- Zufahrten zu Parkplätzen sind nicht mit Zeichen 314-10/20 (weiße Pfeile im Schild) sondern mit Zeichen 314 (Parken) und Zusatzzeichen 1000-10/20 (Richtung linksweisend/rechtsweisend) auszuschildern – s. a. Erläuterung lfd. Nr. 7, Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO.