Bauantrag Neubau Schleuderbetonmast mit Stahlplattform und Betonbodenplatte für die Technik auf der Fl. Nr. 622


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.04.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf der Fl. Nr. 622 soll für Telefonica (Telekommunikationsanbieter) ein Schleuderbetonmast (Höhe 40m) mit Stahlplattform und Betonbodenplatten für die Technik errichtet werden.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben der öffentlichen Versorgung z.B. mit Telekommunikationsdienstleistungen dient.

Nach dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Piding liegt das Baugrundstück innerhalb eines geplanten Landschaftsschutzgebiets, wie Frau Burger im Sachvortrag mitteilt.
Inwieweit die öffentlichen Belange des Naturschutzes beeinträchtigt werden, kann nur von der Fachbehörde beurteilt werden. Die Beteiligung der Fachbehörden erfolgt durch das Landratsamt.

Das Baugrundstück liegt direkt an der öffentlichen Straße, eine Trink- und Abwasserleitung wird nicht benötigt und die vorhandene Zufahrt wird durch den Bauherrn auf einer Länge von 80m auf 3,50m verbreitert. Somit ist eine ausreichende Erschließung gegeben.
Für die Stromversorgung des Mastes wird, laut Auskunft des Bevollmächtigten des Bauherrn, ein Netzanschluss mit einer Gesamtleistung von 30 kW benötigt. Dieser wird vom Bauherrn direkt bei den Bayernwerken beantragt. Nach Auskunft der Bayernwerke ist der Bauherr verpflichtet, den Stromanschluss herzustellen. Die Kosten sind vom Bauherrn zu tragen.

Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zu erteilen.

Diskussionsverlauf

GR Dr. Zimmer spricht das genannte Landschaftsschutzgebiet an und bittet um Details zu diesen Planungen (wer plant was zu welchem Zeitpunkt).
Frau Hirsch erläutert, dass entsprechendes Flurstück im Flächennutzungsplan mit dem Terminus „geplantes Landschaftsschutzgebiet“ hinterlegt ist und das Landratsamt auf diesen Umstand hingewiesen werden soll. 
GR Dr. Zimmer bittet in dieser Angelegenheit um Klärung im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplans. 
Frau Hirsch nimmt dies zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Schleuderbetonmastes mit Stahlplattform und Betonbodenplatten für die Technik auf dem Grundstück Fl. Nr. 622 vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Die Kosten für den notwendigen Stromanschluss sind vom Bauherrn zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 13:13 Uhr