Anbau einer Liegeboxüberdachung mit Auslauf am Grundstück Innebergweg 5 (Fl. Nr. 403)


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.04.2023 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GRätin Schöndorfer zeigt persönliche Beteiligung an.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderätin Schöndorfer die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GRätin Schöndorfer nimmt an Beratung sowie Beschlussfassung nicht teil.

Wie Frau Burger im Sachvortrag erörtert, soll auf dem Grundstück Innebergweg 5 (Fl. Nr. 403) eine Liegeboxüberdachung mit Auslauf mit einer Grundfläche von 28,85 m x 7,175 m (207 m²) angebaut werden.

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Der Anbau ist daher nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Es liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Haupterwerb Milchviehhaltung vor.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist ausreichend gesichert.

Daher kann nach Einschätzung der Verwaltung dem Antrag zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Anbau einer Liegeboxüberdachung mit Auslauf auf dem Grundstück Innebergweg 5 (Fl. Nr. 403) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 13:13 Uhr