Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Untersbergstraße 28" und Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans; Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall beschloss in seiner Sitzung vom 25.07.2023, den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Untersbergstraße 28“ und den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans zu billigen und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bad Reichenhall stellt den geplanten Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar, sodass mit dem Vorhaben der Erweiterung eines Zimmereibetriebs eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan nicht erfüllt ist. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern.
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans „Untersbergstraße 28“ ist der Erhalt und die Ermöglichung einer baulichen Entwicklung für einen ortsansässigen Gewerbebetrieb.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 04.09.2023 gebeten.
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bad Reichenhall unter
stadt-bad-reichenhall.de/rathaus-online/bauleitplaene/aktuelle-verfahrensbeteiligungen eingesehen werden.
Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die 19. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Untersbergstraße 28“ zu erheben.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die 19. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Untersbergstraße 28“. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2023 13:51 Uhr