Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Zollnerfeld 2 (Fl. Nr. 811/14)


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Zollnerfeld 2 (Fl. Nr. 811/14) soll ein Gartenhaus (maximale Größe 3 x 2,50 m; Höhe max. 2,50 m) errichtet werden.

Das Bauvorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 a BayBO). Da sich das Grundstück jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5A „Unteres Zollnerfeld.“ befindet und das geplante Gartenhaus außerhalb der darin festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.


Das geplante Gartenhaus hat lediglich eine Größe von 7,5 m² (max. 18,75 m³). Die Nachbarn sowie der Grundstückseigentümer haben dem Vorhaben zugestimmt.

Somit kann dem Antrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt  dem Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau eine Gartenhauses auf dem Anwesen Zollnerfeld 2 (Fl. Nr. 811/14) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2023 13:47 Uhr