Antrag Verkehrsspiegel und Absenkung Bordstein gegenüber An der Ache
Daten angezeigt aus Sitzung:
41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die CSU-Fraktion Piding beantragt die Anbringung eines Verkehrsspiegels sowie die Absenkung des Bordsteins an der Einmündung Berchtesgadener Straße / An der Ache (siehe beigefügter Antrag).
Fachliche Beurteilung durch Herrn Bäßler, Sachbereich Verkehr Polizei, PI Bad Reichenhall:
Den Bedarf an einem Verkehrsspiegel sehe ich hier nicht. Die Sicht ist gut, auch
wenn die Gemeinde dafür sorgen sollte, dass der Lichtraum im Bereich des Gehwegs mit Blickrichtung Kirche freigehalten wird.
Das ist nach meiner Einschätzung dort verbesserungswürdig.
Als Fußgänger sollte man sich lieber auf die Straße konzentrieren, als auf den Verkehrsspiegel. Dieser entbindet nicht von der
Sorgfaltspflicht beim Überqueren einer Straße
Dort gilt auch Tempo 30 km/h und es gibt eine Straßenbeleuchtung, was das Queren erleichtert.
Sollte hier festgestellt werden, dass zu schnell gefahren wird, sollte dort vermehrt die KVÜ eingeteilt werden.
Eine Absenkung kann hier die Querung erleichtern
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Verkehrsspiegel sind keine Verkehrseinrichtungen (auch keine Verkehrszeichen) i. S. d. StVO. Erweist es sich als notwendig, Verkehrsspiegel anzubringen,
so ist das allein Sache des Straßenbaulastträgers. Es empfiehlt sich, vorher die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei zu hören (ehemals Nr. 43.5 der VollzugsBek-StVO 1991).
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Der Träger der Straßenbaulast ist im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht gehalten, den öffentlichen Verkehr auch vor solchen Gefahren.
zu bewahren, die dem Verkehr aus einem Verkehrsspiegel drohen. Hierbei erfasst die Verkehrssicherung nicht nur die aus der Substanz des Spiegels
drohenden Gefahren, sondern auch die Funktionalität des Verkehrsspiegels.
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(OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.05.2010 – NJW S. 3104)
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Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung schließt sich der Meinung der Polizei an und empfiehlt, keinen Spiegel an entsprechender Stelle anzubringen und eine Absenkung des gegenüberliegenden Bordsteins zu prüfen.
Diskussionsverlauf
GR Koch schickt voraus, dass der Antrag stellvertretend für Pidinger Bürger eingereicht wurde. Er kann mit der Stellungnahme der Polizei leben. Die Absenkung des Bordsteins ist zu begrüßen. Ein Verkehrsschild soll angesichts der häufigen Überschreitungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verdeutlichen. Darüber hinaus möge ein Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt sowie die Kommunale Verkehrsüberwachung hinzugezogen werden.
BM Holzner dankt für die Anregungen. Er sieht neben den Autofahrern auch die Fußgänger und Radfahrer in der Pflicht, die Verkehrsregeln einzuhalten.
GR Dr. Zimmer kann die Antwort der Polizei nachvollziehen. Ein 30-km/h-Verkehrsschild ist für den Bereich vorhanden; ein weiteres aufzustellen, ist nach seiner Meinung nicht notwendig.
GR Kleinert weist hin, bei der Einfahrt An der Ache führte die Kommunale Verkehrsüberwachung bereits Messungen durch. Er fragt diesbezüglich nach den Ergebnissen.
Dazu habe er keine Kenntnis, so BM Holzner.
Laut Einwurf von GR Utz seien in diesem Bereich selbst 30 km/h noch zu schnell.
Für GR Rotter stellt die Kurve einen markanten Punkt dar, der ein 30-km/h-Verkehrsschild rechtfertigt.
BM Holzner zeigt Verständnis, hält aber die vorhandene Beschilderung für ausreichend.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Berchtesgadener Straße gegenüber der Einmündung An der Ache ab.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Absenkung des Bordsteins zu prüfen und die Kosten entsprechend zu ermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2023 12:47 Uhr