Stellungnahme Erlaubnisverfahren gem. Art. 6 BayDSchG; Erneuerung der Eindeckung der Dachflächen an der Filialkirche St. Laurentius
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Utz zeigt persönliche Beteiligung an.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
GR Utz nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Damit sind 10 Mitglieder stimmberechtigt.
Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Maria Geburt, Filialkirche St. Laurentius, beantragte am 14.11.2023 die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zur Erneuerung der Schindeleindeckung (wie bisher Holzschindeln) und Errichtung eines Unterdaches (Schalung) an der Filialkirche St. Laurentius in Piding Mauthausen.
Bei der Filialkirche St. Laurentius handelt sich um ein Einzeldenkmal i. S. des Art. 1 Abs. 2 BayDSchG (in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 und Art. 15 BayDSchG).
Nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG ist der Antrag nach Eingang bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde unverzüglich zur Stellungnahme an die Gemeinde zu übermitteln.
Gegen die geplanten Maßnahmen bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken oder Einwände und es bestehen keine öffentlich-rechtlich begründeten Einwände. Somit kann der Restaurierung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erhebt keine Einwände gegen die geplante Erneuerung der Schindeleindeckung und Errichtung eines Unterdaches an der Filialkirche St. Laurentius.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2024 12:38 Uhr