Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Drogeriemarktes in eine Gaststätte sowie einer Gaststätte in einen Einzelhandelsbetrieb im Anwesen Heurungstr. 8 (Fl.Nr. 100)
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller weist drauf hin, dass im Anwesen Heurungstr. 8 a und 8b ursprünglich ein Drogeriemarkt sowie eine Gaststätte untergebracht waren.
Aus der Gaststätte wurde mittlerweile ein Einzelhandelsbetrieb mit Blumen und aus dem Drogeriemarkt eine Gaststätte.
Es liegt nun ein Antrag auf Nutzungsänderung der Räumlichkeiten nach dem aktuellen Stand vor.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. In einem Mischgebiet sind gem. § 6 Abs. 2 BauNVO u.a. Wohngebäude, Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig. Diese Voraussetzungen decken sich mit dem Antrag auf Nutzungsänderung. Die notwendigen Stellplätze für die vorhandenen Gewerbeeinheiten und die Arztpraxis sind vorhanden.
Nachdem sich auch von der ursprünglichen Nutzung nichts wesentliches geändert hat, ist der Antrag genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Drogeriemarktes in eine Schank- und Speisewirtschaft sowie von einer Schank- und Speisewirtschaft in einen Einzelhandelsbetrieb (Blumenladen) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:25 Uhr