Tektur zur Änderung der Nutzung des Erdgeschosses und des Dachgeschosses sowie zur Änderung der Dachneigung des Anwesens Salzburger Str. 30 (Fl.Nr. 48)


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.01.2016 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass der Umbau des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens Salzburger Str. 30 in einen Gebrauchtmöbelmarkt und ein Reha-Zentrum für Tiere mit Bescheid des Landratsamts Berchtesgadener vom 2.1.2012 genehmigt wurde. Das Reha-Zentrum wurde zwischenzeitlich aufgelöst.

Nun wurde eine Tektur mit folgenden Änderungen eingereicht:
Dachflächenfenster anstelle der Firstfenster
Ostansicht: Drei Fenster weniger sowie Anbau einer Außentreppe  und eines Außenkamins
Südansicht: Zwei Fenster mehr
Nordansicht: Zwei Fenster mehr
Erhöhung der Außenwand von 6,80 m auf 7,10 m
Änderung der Dachneigung von 31,5 ° auf 26,5 ° bei unveränderter Firsthöhe
Änderung der Nutzung des Dachgeschosses von Verkaufsraum auf Lager

Da das Dachgeschoß künftig als Lager genutzt werden soll hat der Bauherr die Erhöhung der Außenwand beantragt. Da die Firsthöhe unverändert bleibt, ändert sich die Dachneigung. Eine Dachneigung von 26,5° ist ortsüblich und kann akzeptiert werden. Die moderate Erhöhung der Außenwand ist ebenfalls hinnehmbar, da sich das Gebäude insgesamt nicht erhöht und trotzdem eine verträgliche Dachneigung verbleibt. Ein weiteres Vollgeschoss entsteht durch die Erhöhung der Wand nicht. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Die vorhandene Anzahl der Stellplätze ist völlig ausreichend.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Tektur genehmigungsfähig.

Diskussionsverlauf

GR Geigl stellt fest, dass man sich hier in einem allgemeinen Wohngebiet befindet und möchte deshalb wissen, ob die Nutzung für das Anwesen klar definiert ist und ob die Fenster zur Straßenseite dementsprechend gedämmt sind.

BM Holzner entgegnet, dass lediglich im vorderen Trakt eine Wohnnutzung möglich ist. In der 2012 beantragten und genehmigten Bauplanänderung ist explizit der Verkauf und das Einlagern von Gebrauchtmöbeln genehmigt worden. Sollte eine andere Nutzung gewünscht werden, muss dies beantragt werden. 

3. BM Dr. Zimmer hat mit der Tektur kein Problem, da zum einen das Dach flacher wird und sich zum anderen der Umgebung angleicht.

Auf Nachfrage von GR Pfannerstill teilt Herr Schaller mit, dass bei der Tektur von 2012 der Quergiebel so genehmigt wurde.

GR Lerach möchte den Versiegelungsgrad gerne überprüft haben, da er eine Versiegelung von 60 % für sehr hoch hält. Zudem merkt er an, dass sich bei der Verschiebung von Lager- auf Verkaufsfläche auch der Stellplatzschlüssel ändern muss.

Herr Schaller lässt wissen, dass laut Plan die Außenanlagen in wasserdurchlässiger Weise errichtet werden und dies bereits 2012 so genehmigt wurde.
BM Holzner weist bezüglich des Stellplatzschlüssels darauf hin, dass es sich umgekehrt verhält. Die geplante Verkaufsfläche im Obergeschoss wird wieder als Lagerplatz genutzt. Somit würde der Stellplatzschlüssel geringer ausfallen. Der Bauherr möchte aber die genehmigten Stellplätze errichten.

3. BM Dr. Zimmer bittet darum, zu prüfen, ob der Bedarf besteht den Flächennutzungsplan zu ändern. Da dieser Bereich einmal als Mischgebiet und einmal als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist.

Herr Schaller teilt mit, dass dies eigentlich nicht der Fall ist, da auch in einem allgemeinen Wohngebiet ein nicht störendes Gewerbe zulässig ist.

GR Geigl äußert, dass der Bauantrag mit Sicherheit nicht genehmigt werden würde, wenn der Bauherr diesen heute neu stellen würde, da sich das Grundstück im allgemeinen Wohngebiet befindet.

GR Pfannerstill erklärt, dass man bei der Genehmigung 2012 von einem Mischgebiet ausging und deshalb der Antrag genehmigt wurde.

BM Holzner wird dies abklären lassen, ob es sich hier um ein allgemeines Wohngebiet oder ein Mischgebiet handelt.

Beschluss

Der Bauausschuss  stimmt der Tektur für die Änderungen am Anwesen Salzburger Str. 30 (Fl.Nr. 48) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.08.2017 15:25 Uhr