Bauantrag zum Abbruch einer Scheune und eines Stalles, zum Neubau eines Hofcafes, drei Garagen mit Nebenräumen sowie von drei Ferienwohnungen auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 30 (Fl.Nr. 949)


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.07.2016 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass der Wirtschaftsteil (Stall und Scheune) des landwirtschaftlichen Anwesens Teisendorfer Str. 30 nicht mehr benötigt wird; der südwestliche Teil bis etwa in Höhe der Mitte des Wohnteils abgebrochen und der verbleibende Teil umgebaut werden soll.

Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde folgendem Vorhaben in der Bauausschusssitzung am 5.8.2014 bereits zugestimmt, der Vorbescheid des Landratsamtes dafür wurde ebenfalls erteilt: "Abbruch der vorhandenen Scheune und des Stallgebäudes, Neubau eines Hofcafes, vier Garagen mit Nebenräumen im EG und drei Ferienwohnungen sowie Abstellräumen im OG".
Der Bauantrag ist nicht identisch mit der genehmigten Bauvoranfrage. Nun sollen anstelle des abzubrechenden Gebäudeteils im EG ein Hofcafe mit 40 Sitzplätzen, im ersten OG zwei Ferienwohnungen und im 2. OG 1 Ferienwohnung eingebaut werden. Im verbleibenden Teil sollen drei Garagen mit Nebenräumen eingebaut werden.

Der ursprüngliche Baustil des Gebäudes bleibt erhalten. Dafür wird der südwestliche Anbau mit der angefügten Garage entfernt. Etwas unpassend erscheint das im Dach liegende Giebelbauwerk in der Südostansicht. Hier sollte eine andere Lösung gefunden werden. 
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit wurde bereits mit dem Vorbescheid des Landratsamtes vom 29.12.2015 festgestellt; das Vorliegen der Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde festgestellt. Sie wird durch die beantragte Änderung nicht berührt.
Die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen. Für die Wohnung sind zwei Stellplätze, für die drei Ferienwohnungen drei Stellplätze und für das Hofcafe acht Stellplätze, insgesamt dreizehn erforderlich.

Nach Ansicht der Verwaltung ist der Bauantrag im wesentlichen genehmigungsfähig. Das Landratsamt soll gebeten werden, den Einbau des Giebelbauwerks in der südöstlichen Dachfläche zu prüfen.
 

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer fragt nach dem Stellplatzschlüssel für das Hofcafe.

Herr Schaller informiert, dass der gemeindliche Stellplatzschlüssel angewandt wurde und somit beim Hofcafe auf 10 m² ein Stellplatz benötigt wird, sowie pro Ferienwohnung einer. Desweiteren lässt er wissen, dass auf dem eingereichten Plan 18 Stellplätze ausgewiesen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Teilabbruch des Wirtschaftsgebäudes (Stall und Scheune), dem Einbau eines Hofcafes und drei Garagen mit Nebenräumen im EG, dem Einbau von zwei Ferienwohnungen im ersten OG sowie einer Ferienwohnung im zweiten OG des landwirtschaftlichen Anwesens Teisendorfer Str. 30 (Fl.Nr. 949) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.08.2017 15:28 Uhr