Nutzungsänderung einer Tanzschule in eine Betriebsleiterwohnung mit Sozialräumen im Anwesen Ahornstr. 30 (Fl.Nr. 1036)
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass im Gewerbebau Ahornstraße 30 im 1. OG bis vor einigen Jahren eine Tanzschule untergebracht war. Die Räume gehören zu der im EG befindlichen Gaststätte. Die ursprünglich angedachte gastronomische Nutzung dieser Räume konnte nicht umgesetzt werden. Für die künftige Nutzung liegt nun ein Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung und Sozialräumen für das Personal der Gaststätte vor.
Das Gebäude befindet sich in einem Gewerbegebiet. Gewerbegebiete dienen gemäß § 8 BauNVO vorwiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Zulässig sind aber auch Wohnungen für Aufsichtspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter.
Nach Ansicht der Verwaltung steht daher dem Einbau einer Betriebsleiterwohnung und Sozialräumen nichts entgegen.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrag
e von GR Lerach teilt Herr Schaller mit, dass Pläne vom Gebäudeinneren aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Grundrissplan in Umlauf gebracht.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung mit Sozialräumen im 1. OG des Anwesens Ahornstr. 30 (Fl.Nr. 1036) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:30 Uhr