GR Utz und GR Schmidtmeier verlassen den Sitzungssaal um 20:53 Uhr.
In der Lindenstraße, bisher auch Hausnummer 37, Fl. Nr. 1034/11 und 1034/12, soll die bestehende barrierefreie Wohnanlage mit 21 Wohneinheiten, Tiefgarage und Pavillon erweitert werden, informiert Herr Schuster.
Dazu sollen ein Wohnhaus (Nr. 37) und zwei Garagen als Bestandsgebäude abgebrochen werden. Neu entstehen werden zwei Wohngebäude mit zwölf (Bauteil C) bzw. neun (Bauteil D) Wohneinheiten sowie ein Pavillon als Gemeinschaftsgebäude. Zudem wird die bestehende Quartierstiefgarage erweitert.
Der Pavillon hat eine Grundfläche von 9,32 x 13,25 m und eine Firsthöhe von 6,40 m. Die beiden Wohngebäude haben jeweils eine Grundfläche von 12,49 x 27,11 m sowie eine Firsthöhe von 11,01 m (Bauteil C) bzw. 10,01 m (Bauteil D), wobei die Gebäude bezüglich ihrer Außenmaße gleich sind, Bauteil D – wie auch der Pavillon – hinsichtlich des gewählten Nullpunktes im Gelände aber einen Meter tiefer liegt.
Die Baugrundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Ein Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die geplanten Gebäude fügen sich in die Umgebung ein, die Höhen orientieren sich an den kürzlich neu errichteten Gebäuden im Quartier Auenstraße Ecke Lindenstraße, ein bestehendes Altgebäude ist um ein Vollgeschoß höher.
Somit kann die Überbauung des Grundstücks in der vorgesehenen Größenordnung und auch im Hinblick auf die Innenraumverdichtung akzeptiert werden.
Es sind mehr Stellplätze nachgewiesen, als nach der örtlichen Stellplatzsatzung notwendig wären.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Um 20:56 kehren GR Utz und GR Schmidtmeier in den Sitzungssaal zurück.