Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes für Wohnzwecke sowie zur Teilerneuerung des Daches, Teisendorfer Straße 11b (Urwies, Fl. Nr. 926/2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.07.2022 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Frau Hirsch informiert, der Bauherr beantragt die Genehmigung der Nutzungsänderung der ehem. Garage im Erdgeschoss und der landwirtschaftlich genutzten Räumlichkeiten (Tenne) im Obergeschoss zu
Wohnzwecken. Außerdem ist beabsichtigt, den bestehenden Dachstuhl teilweise zu erneuern, sowie statisch und energetisch zu ertüchtigen. Neben der bereits bestehenden Wohnung sollen zwei weitere Wohneinheiten geschaffen werden, so dass insgesamt drei Wohneinheiten vorhanden sind.

Das Baugrundstück liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein, die Erschließung bezüglich Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung ist gesichert. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über das Nachbargrundstück Fl. Nr. 926/3, das nicht im Eigentum des Bauherrn steht. Hierzu wurde vom Bauherrn der Nachweis erbracht, dass die Zufahrt über ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrtrecht rechtlich gesichert ist.

Die Abstandsflächen werden grundsätzlich eingehalten. Allerdings ergibt sich eine unzulässige Überschneidung der Abstandsflächen im Bereich der ehem. Tennenauffahrt zum bestehenden Schuppen. Hierzu ist eine Abweichung von den Abstandsflächenregelungen nach Art. 63 BayBO erforderlich. Der Bauherr wurde aufgefordert, den entsprechenden Antrag nachzureichen, welcher am 12.07.2022 bei der Gemeinde einging. Über diesen Antrag hat die Bauaufsichtsbehörde (=LRA) zu entscheiden. 

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind insgesamt 6 Stellplätze erforderlich. Diese wurden nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zur beantragten Nutzungsänderung der ehemaligen Garage im Erdgeschoss und der ehemals landwirtschaftlich genutzten Räumlichkeiten (Tenne) im Obergeschoss zu Wohnzwecken durch Einbau von zwei zusätzlichen Wohneinheiten, sowie zur Teilerneuerung mit statischer und energetischer Ertüchtigung des bestehenden Dachstuhls (Anwesen Teisendorfer Str. 11b, Urwies, Fl. Nr. 926/2) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2022 15:04 Uhr