Bauantrag zur Errichtung eines Trinkwasserbehälters im Wasserwerk der Gemeinde Piding, Birkenstr. 18 (Fl. Nr. 1033)


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.07.2022 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 wurde der Beschluss gefasst, einen neuen Trinkwasserbehälter (inkl. Pumpwerk) mit einem Speichervolumen von 1.000 m³ zu errichten, berichtet Frau Hirsch.
Das Planungsbüro BPR, Bad Reichenhall, hat hierzu nun den entsprechenden Bauantrag erstellt.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen dargestellt.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Diese Voraussetzungen liegen vor, denn
  • das Bauvorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes,
  • öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen,
  • eine ausreichende Erschließung liegt vor und
  • das Vorhaben ist für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung erforderlich.
 

Diskussionsverlauf

Die früheren Planungen für das Wasserwerk befassten sich auch mit der Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes bzw. eines Lagers und einer Werkstatt, ruft GR Brüderl ins Gedächtnis und möchte wissen, ob dies nun hinfällig geworden ist.

BM Holzner stellt klar, im diesem ersten Abschnitt soll der dringend benötigte Neubau des Trinkwasserbehälters erfolgen. Wenn dessen Funktionsfähigkeit bewiesen ist, kann das alte Pumpwerk und der danebenliegende Stadel abgetragen werden. So wäre Platz für ein mögliches Verwaltungs-, Lager- und Werkstattgebäude geschaffen, wie im vorigen Gesamtkonzept vorgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zum Neubau des Trinkwasserbehälters am gemeindlichen Wasserwerk in der Birkenstraße 18 (Fl. Nr. 1033) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2022 15:04 Uhr