Errichtung einer Lärmschutzwand an der bestehenden Schreinerei am Grundstück Hirschloh 1+3 (Fl. Nrn. 232 +233)


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe BGL möchten im Bereich des Innenhofs zwischen Hauptgebäude und Schreinerei eine Lärmschutzwand errichten. Die Lärmschutzwand ist mit einer Länge von 10,50 m und einer Höhe von 4 m geplant. 

Die Lärmschutzwand ist erforderlich, weil ausgelöst durch die Holz-Heizzentrale (Absaugung Holzabfälle und Häckslerbetrieb) die zugelassenen Lärmgrenzwerte massiv überschritten werden. Die geplante Errichtung dieser Lärmschutzwand würde dieses Lärmproblem lösen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 „Erweiterung der Werkstätte für Behinderte“.

Da das Bauvorhaben außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche liegt, wurde vom Bauherrn mit dem Bauantrag gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.  In der Begründung zu dieser Befreiung wird angeführt, dass die Errichtung der Lärmschutzwand aufgrund des Höhenunterschieds Hauptgebäude – Schreinerei und der Vielzahl der im Erdreich verlaufenden betrieblichen Versorgungsleitungen nur an der eingereichten Lage möglich ist. 

Die geplante Errichtung der Lärmschutzwand entspricht bis auf die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche den Festsetzungen des Bebauungsplans. 
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen liegen vor.

Dem Bauantrag sowie der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann zugestimmt werden. 

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Lärmschutzwand an der bestehenden Schreinerei am Grundstück Hirschloh 1+3 (Fl. Nrn. 232 + 233) zu. Außerdem wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 13:47 Uhr