Teilnutzungsänderung des bestehenden Mitarbeiterparkplatzes in eine Parkplatz für PKW- und LKW-Stellplätze sowie als Lagerfläche für Flaschenleergut (Hockerfeld 5-8, Fl. Nrn. 1085 und 632/4)


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Milchwerke möchten den Mitarbeiter PKW-Parkplatz am Hockerfeld 5 -8 temporär weiterhin als Parkplatz für PKW nutzen, jedoch auch für die Nutzung von 9 LKW-Stellplätzen umgestalten.
Dadurch sollen LKWs, die bisher evtl. auf der Zufahrtsstraße auf eine Einfahrt in das Betriebsgelände warten müssen, auf die geplanten Stellplätze ausweichen können, wodurch ein Rückstau auf der Zufahrtsstraße verhindert werden kann.
Außerdem können nach Auffassung der Milchwerke auf der neu gestalteten Fläche LKWs ohne rückwärtsfahren/ rückwärts rangieren zu müssen den Parkplatz als Wendehammer nutzen und somit den Einfahrtsbereich leichter verlassen.
Die bisherigen PKW-Stellplätze sollen, bis auf die nördlichste Reihe (= 12 Stellplätze) aufgelassen werden, die neuen Fahrwege asphaltiert und die LKW-Stellplätze mit Stelcon-Platten ausgeführt werden.
Zur Abgrenzung der LKW-Stellplätze sollen diese zu beiden Seiten mit Grünstreifen von den Fahrwegen abgegrenzt werden.
Weiters ist geplant, die östlichste PKW-Stellplatzreihe bis ca. zur Hälfte der derzeitigen Stellplätze mit Beton-Pflastersteinen auszuführen und den Werkszaun an diese neue Grenze zu versetzen.
Dieser gepflasterte Bereich soll zur Lagerung von Flaschenleergut genutzt werden.

Die Entwässerung der Fläche ist über eine Stahlbetonschlitzrinne geplant. Die Ableitung des Niederschlagswassers soll im weiteren Verlauf nach einer Vorreinigung über 2 geplante Absetzschächte über die bestehende Regenwasserkanalisation der Milchwerke zur Saalach erfolgen. Für die Saalach-Einleitung läuft nach Mitteilung der Milchwerke aktuell ein Wasserrechtsverfahren.

Zu den Lärmauswirkungen durch die Umnutzung des Parkplatzes wurde eine Stellungnahme der TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 24.11.2022 vorgelegt. Der TÜV kam dabei zu dem Ergebnis, dass sich durch das geplante Vorhaben für die maßgebliche Nachtzeit eine geringfügige Verbesserung der Immissionssituation gegenüber dem Status quo ergibt. Eingesetzt in das Lärmkataster führt die Maßnahme zu keiner ganzzahligen Erhöhung der im Gutachten vom 27.10.2022 ermittelten Immissionspegel. Somit ist im Sinne einer Gesamtbetrachtung die schalltechnische Irrelevanz/Verträglichkeit der Maßnahmen gegeben.


Das geplante Bauvorhaben stellt grundsätzlich eine baurechtlich genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar.
Daher reichten die Milchwerke einen Bauantrag ein, der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden soll.

Gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn es im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, es den Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“.
Die Milchwerke teilten mit, dass das Bauvorhaben allen Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht. Die Erschließung ist gesichert.
Aus der Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Behandlung des Antrags im Genehmigungsfreistellungsverfahrens. Dem Bauausschuss wird daher vorgeschlagen, keine Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens zu verlangen.

Anmerkung:
Die Verantwortung dafür, dass ein im Genehmigungsfreistellungsverfahren laufendes Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.
 

Diskussionsverlauf

BM Holzner sieht durch die vorgestellte Teilnutzungsänderung einen Nutzen für sämtliche Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich, insbesondere im Hinblick auf den angrenzenden Schul- und Radweg. Dort entstanden immer wieder schwierige Situationen, wenn Lkw rückwärts in dessen Bereich rangieren mussten.

GR Steinbrecher bringt Einwände vor, wenn das Flaschenleergut gelagert wird wie in Hammerau, dem weiteren Standort der Milchwerke für Leergut. Die Molkerei solle das Lager kaschieren, lautet seine Forderung. Mit gutem Willen ist dies möglich. GR Steinbrecher sieht den Platz als „Visitenkarte“ der Milchwerke.
BM Holzner sagt zu, die Forderung weiterzugeben.

2. BM Kleinert betont vorweg die Bedeutung der Verkehrssicherheit des Schulwegs. Daneben erinnert er daran, dass für die von der Teilnutzungsänderung betroffenen Flächen eine Halle für eine Flaschenabfüllanlage genehmigt wurde. Nachdem im Sachvortrag nun von einer „temporären“ Nutzung der Flächen als Pkw- bzw. Lkw-Stellflächen die Rede ist, möchte er wissen, ob Informationen vorliegen, wann diese Anlage gebaut wird. Bei dem damaligen Antrag auf Baugenehmigung der Anlage wurden aufgrund der Marktlage Mehrwegverpackungen als sehr wichtig eingestuft.
Es gibt keine zeitliche Beschränkung, so der Bürgermeister. Kenntnisse über den Hintergrund der geänderten Nutzung liegen nicht vor.
GR Dr. Zimmer stellt richtig, bei dem Antrag für die Flaschenabfüllanlage handelte es sich nicht nur um eine Baugenehmigung, es wurde auch der Bebauungsplan geändert.

Ob bei dem vorliegenden Antrag die Festsetzungen des neuen rechtsgültigen Bebauungsplans eingehalten sind bzw. ob dies überprüft wurde, will GR Dr. Zimmer wissen.
Grundsätzlich besteht bei einem Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren keine Prüfpflicht seitens der Gemeinde, verdeutlicht Frau Hirsch. Dennoch habe sie diesen geprüft und dabei keine Unstimmigkeiten festgestellt.
GR Dr. Zimmer nimmt dies dankend zur Kenntnis.

GR Rotter schließt sich der Forderung von GR Steinbrecher nach einem Sichtschutz an. Dies dient ebenso zur Absicherung in Richtung Ganghoferstraße.
Auch für Frau Hirsch wäre dies wünschenswert, kann jedoch lediglich angeregt werden, nachdem der Bebauungsplan keinen Sichtschutz vorschreibt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt Vorschlag der Verwaltung zu und fordert keine Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2023 12:59 Uhr