Antrag Bayernwerk Netz GmbH auf Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung und zum Betrieb einer Trafostation am Grundstück Fl. Nr. 309 (Nähe Ganghoferstraße)
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Bayernwerk Netz GmbH möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 309 eine Trafostation errichten und unterhalten.
Hierzu beantragten Sie zu ihren Gunsten die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit folgenden Inhalts:
- Der Inhaber der Dienstbarkeit ist berechtigt:
a) auf dem genannten Grundeigentum die Trafostation zu errichten,
b) diese Einrichtung nebst Zubehör dauernd zu belassen und zu betreiben,
c) die erforderlichen Bau-, Betriebs-, Unterhaltungs- und Auswechslungsarbeiten einschl. Erdarbeiten vorzunehmen, Ersatzmaßnahmen durchzuführen und das Grundeigentum zu diesen Zwecken begehen und zu befahren – hierbei entstehende Beschädigungen (Flurschäden usw.) werden gem. den gesetzlichen Bestimmungen vergütet,
d) die Ausübung der Dienstbarkeit Dritten zu überlassen.
- Der Grundstückseigentümer hat – insb. nach Maßgabe der VDE-Vorschriften – alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage gefährden oder beeinträchtigen können, insb. dafür zu sorgen, dass der Zugang und die Zufahrt zur Anlage jederzeit gewährleistet sind.
Die Kosten der Eintragung trägt die Bayernwerk Netz GmbH.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit.
Diskussionsverlauf
BM Holzner informiert, dass die Trafostation bereits errichtet wurde. Die Gemeinde ist zu der Genehmigung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeitsbestellung nicht verpflichtet, sieht sich aber in der Pflicht gegenüber dem Bayernwerk als Stromversorger der Allgemeinheit sowie des Feuerwehr- und des Parkhauses der Milchwerke.
Warum der Antrag erst jetzt gestellt wird, obwohl die Trafostation bereits errichtet ist, will GR Dr. Zimmer wissen.
Ein Antrag wurde bereits gestellt und diesem wurde zugestimmt, klärt Frau Hirsch auf. Für die notarielle Abwicklung ist ein Gremiumsbeschluss erforderlich.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der im Sachvortrag vorgestellten Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit auf dem Grundstück Fl. Nr. 309 zu Gunsten der Bayernwerk Netz GmbH zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2023 12:59 Uhr