Bauantrag zum Errichten einer barrierefreien Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Auenstr. 23 (Fl.Nr. 1034/11)


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2017 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass in der Sitzung des Bauausschusses vom 22.9.2016 dem Bau einer barrierefreien Wohnanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1013/11 zugestimmt wurde.
Geplant war der Bau von 15 neuen Wohnungen und die Aufstockung des Bestandsgebäudes Lindenstr. 33/35.

Die Bauherrin hat diesen Bauantrag mittlerweile zurückgezogen und einen neuen Bauantrag für den Bau einer barrierefreien Wohnanlage mit 27 Wohnungen gestellt. Das Bestandsgebäude Lindenstraße 33/35 soll dazu abgebrochen werden. Die Wohnanlage soll wie ursprünglich geplant als zwei miteinander verbundene Baukörper errichtet werden. Die Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen mit einer Größe bis zu 114 m² sind alle über Lifte und Laubengänge erreichbar. Die ursprünglich geplante Ansicht verändert sich kaum, die Höhenverhältnisse bleiben im Wesentlichen gleich.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Das geplante Bauwerk ist genehmigungsfähig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. Der Neubau soll drei Geschosse haben. Die gegenüberliegenden Gebäude verfügen über vier Geschosse und überragen die geplante Wohnanlage. Ansonsten befinden sich in der näheren Umgebung hauptsächlich Einfamilienhäuser (E + 1 + DG), wodurch sich eine Abstufung ergibt und eine städtebaulich geordnete Entwicklung einstellt.
Die bereits im Vorverfahren besprochene Erhöhung des inneren Grundstücksbereichs für die Tiefgarage wirkt sich auch im Rahmen der Neuplanung nicht negativ auf die Umgebung aus.
Die geplante Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ergibt sich nicht.

Für die 27 neuen Wohnungen sind nach der neuen Stellplatzsatzung 42 Stellplätze und 6 Besucherstellplätze notwendig. Beantragt wurde ein Abschlag von 15% im Rahmen des gemeinnützigen Wohnbaus. Zusätzlich sind 17 Bestandsplätze zu ersetzen. Demnach sind 58 Stellplätze zu fordern. Nach der vorliegenden Planung entstehen 12 oberirdische Stellplätze sowie weitere 82 Stellplätze in der Tiefgarage. Somit sind die Anforderungen der Stellplatzsatzung erfüllt. Die Tiefgarage erhält auch einen Zugang zu den nordöstlichen Bestandsbauten, wodurch sich die Parksituation in diesem Bereich entschärfen kann.
Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass die Berechnung der Stellplätze nach der neuen Stellplatzsatzung erfolgte und erläutert die Zusammensetzung nochmals.

3. BM Dr. Zimmer möchte wissen, ob es zu diesem Bauantrag einen Grünordnungsplan gibt.

Herr Schaller verneint dies, da es sich hierbei um kein Bebauungsplangebiet handelt und zeigt die Standorte für die 11 geplanten Pflanzkästen auf.

3. BM Dr. Zimmer fragt nach, welche Bäume dort gepflanzt werden und fordert einen Grünordnungsplan, da seiner Meinung nach bei zwei Metern Tiefe zur Garagendecke keine großen Bäume wachsen können.

BM Holzner informiert, dass sich der Bauherr unter den Zuhörern befindet und fragt nach, ob Einverständnis besteht, ihm zu diesem Tagesordnungspunkt das Rederecht zu erteilen.

Mehrheitlich besteht damit Einverständnis.

BM Holzner bittet Herrn Brunner (Geschäftsführer vom Wohnbauwerk BGL) Stellung zu der geplanten Grünordnung zu nehmen.

Herr Brunner sichert zu, dass die Bäume, welche aufgrund der Baumaßnahme wegkommen, natürlich wieder ersetzt werden, wenn auch nicht in dieser Größe. Er weist auf die letzten Baumaßnahmen in Bad Reichenhall und Bayerisch Gmain hin und lässt wissen, dass zudem noch Sitzgruppen um die Pflanzkästen aufgestellt werden, um so die Aufenthaltsqualität zu steigern. Ebenso wurde der bereits vorhandene Spielplatz erneuert und hat die Wohnqualität deutlich verbessert.

GR Geigl steht der Stellplatzsituation kritisch gegenüber, vor allem, wenn sich Mieter gegen einen Tiefgaragenplatz entscheiden, weil sie ihn sich eventuell gar nicht leisten können. Zudem kann er sich mit dem „Riegel-Bau“ nicht anfreunden und kann dem Vorhaben deshalb nicht zustimmen.

GR Lerach fragt nach, ob es von Seiten des Landratsamtes keine Beanstandungen zur Grundflächenzahl bezüglich der Tiefgarage gibt und äußert, dass es aufgrund des Neubaus gegenüber der September-Variante keine Probleme mehr mit den Abstandsflächen geben dürfte. Er hält die vorgelegte Variante für gefälliger und kann dem Vorhaben zustimmen.

Herr Schaller lässt wissen, dass es bezüglich der Grundflächenzahl keine Probleme gibt. Es gilt hier das Einfügegebot des § 34 BauGB.

Herr Brunner informiert, dass die Tiefgaragenstellplätze rund 45 € im Monat kosten und versuchen, die Mieter zu einem Tiefgaragenstellplatz zu verpflichten.

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass das Wasserwirtschaftsamt am Genehmigungsverfahren beteiligt wird und Stellung dazu bezieht.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Abbruch des Anwesens Lindenstraße 33/35 und der Errichtung einer barrierefreien Wohnanlage mit 27 Wohneinheiten und einer Tiefgarage zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.08.2017 15:33 Uhr