Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass die Berechnung der Stellplätze nach der neuen Stellplatzsatzung erfolgte und erläutert die Zusammensetzung nochmals.
3. BM Dr. Zimmer möchte wissen, ob es zu diesem Bauantrag einen Grünordnungsplan gibt.
Herr Schaller verneint dies, da es sich hierbei um kein Bebauungsplangebiet handelt und zeigt die Standorte für die 11 geplanten Pflanzkästen auf.
3. BM Dr. Zimmer fragt nach, welche Bäume dort gepflanzt werden und fordert einen Grünordnungsplan, da seiner Meinung nach bei zwei Metern Tiefe zur Garagendecke keine großen Bäume wachsen können.
BM Holzner informiert, dass sich der Bauherr unter den Zuhörern befindet und fragt nach, ob Einverständnis besteht, ihm zu diesem Tagesordnungspunkt das Rederecht zu erteilen.
Mehrheitlich besteht damit Einverständnis.
BM Holzner bittet Herrn Brunner (Geschäftsführer vom Wohnbauwerk BGL) Stellung zu der geplanten Grünordnung zu nehmen.
Herr Brunner sichert zu, dass die Bäume, welche aufgrund der Baumaßnahme wegkommen, natürlich wieder ersetzt werden, wenn auch nicht in dieser Größe. Er weist auf die letzten Baumaßnahmen in Bad Reichenhall und Bayerisch Gmain hin und lässt wissen, dass zudem noch Sitzgruppen um die Pflanzkästen aufgestellt werden, um so die Aufenthaltsqualität zu steigern. Ebenso wurde der bereits vorhandene Spielplatz erneuert und hat die Wohnqualität deutlich verbessert.
GR Geigl steht der Stellplatzsituation kritisch gegenüber, vor allem, wenn sich Mieter gegen einen Tiefgaragenplatz entscheiden, weil sie ihn sich eventuell gar nicht leisten können. Zudem kann er sich mit dem „Riegel-Bau“ nicht anfreunden und kann dem Vorhaben deshalb nicht zustimmen.
GR Lerach fragt nach, ob es von Seiten des Landratsamtes keine Beanstandungen zur Grundflächenzahl bezüglich der Tiefgarage gibt und äußert, dass es aufgrund des Neubaus gegenüber der September-Variante keine Probleme mehr mit den Abstandsflächen geben dürfte. Er hält die vorgelegte Variante für gefälliger und kann dem Vorhaben zustimmen.
Herr Schaller lässt wissen, dass es bezüglich der Grundflächenzahl keine Probleme gibt. Es gilt hier das Einfügegebot des § 34 BauGB.
Herr Brunner informiert, dass die Tiefgaragenstellplätze rund 45 € im Monat kosten und versuchen, die Mieter zu einem Tiefgaragenstellplatz zu verpflichten.
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass das Wasserwirtschaftsamt am Genehmigungsverfahren beteiligt wird und Stellung dazu bezieht.