2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses und zur Änderung der Erschließungsstraße mit den angeschlossenen Grundstücken
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller lässt wissen, dass das südlich der Bach- und Heurungstraße liegende Quartier des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" überarbeitet werden soll, da sich die Planungen für die Bebauung grundlegend geändert haben. Die Parzellen 17 und 18 wurden verschmolzen.
Auf diesem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus errichtet und beim vorhandenen alten Bauernhaus der Wirtschaftstrakt abgebrochen werden. Der verbleibende Wohnteil soll mit einem Anbau versehen werden, wodurch wieder ein rechteckiges Gebäude entstehen soll. Die Zufahrt zu diesem Quartier soll östlich des bestehenden Bauernhauses verlegt werden. Dadurch wird auch eine Neusituierung der Grundstücke und der Baugrenzen erforderlich. An den bestehenden Festsetzungen soll nichts geändert werden.
Ein entsprechender Änderungsantrag der Grundeigentümer liegt vor. Grundsätzlich ist gegen die Änderung des Bebauungsplanes nichts einzuwenden.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass schon bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen wurde, die dargestellte Straße als Privatstraße zu führen und daran ändert sich nichts. Damit ist beispielsweise der gemeindliche Bauhof für den Winterdienst nicht zuständig
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Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" zu und beauftragt den Architekten Rüdiger Lerach mit der Planung zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird zur Einleitung der notwendigen Verfahrensschritte zur Änderung des Bebauungsplanes beauftragt. Die Kosten der Bebauungsplanänderung haben die Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:33 Uhr