Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 3 (Fl.Nr. 749/4)


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2017 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner weist darauf hin, dass GRin Schönherr persönlich beteiligt ist und es hierzu eine Neuerung gibt. Ab sofort muss über die Anzeige der persönlichen Beteiligung abgestimmt werden.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass Gemeinderätin Schönherr wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu TOP 3 nicht teilnehmen kann.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

Herr Schaller gibt bekannt, dass das Wohngebäude mit Garage auf dem Grundstück Untersbergstr. 3 abgebrochen werden soll. Anstelle dieses Gebäudes soll ein Neubau mit sechs Wohnungen entstehen.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Genehmigung von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Das Baugrundstück hat eine Fläche von 957 m², überbaut werden soll eine Fläche von ca. 350 m². Im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken fügt sich diese geplante Bebauung problemlos in die nähere Umgebung ein.
Die Abstandsflächen werden eingehalten, ausgenommen ein kleiner Bereich am Grundstück Fl.Nr. 749/35 (Trafostation). Eine Abstandsflächenübernahme wurde vorgelegt.
Für die sechs Wohnungen mit einer Größe zwischen 50 m² und 100 m² sind neun Stellplätze und zwei Besucherstellplätze notwendig. Diese elf Stellplätze sind nachgewiesen.

Zwischenzeitlich wurde der Bauantrag abgeändert. Die Planung enthält nun eine Tiefgarage, worin sechs Stellplätze untergebracht werden sollen. Die weiteren drei Stellplätze sowie die beiden Besucherparkplätze sind oberirdisch nördlich des Gebäudes vorgesehen.

Nach Ansicht der Verwaltung ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig.

Diskussionsverlauf

GR Schlindwein bittet um Auskunft, weshalb künftig über eine persönliche Betroffenheit abgestimmt werden muss.
Herr Schaller äußert, dass es darum geht, dass die Beteiligung den Tatsachen entspricht und dies durch einen förmlichen Beschluss nach GO festgehalten wird.

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass eine Tiefgarage nicht zwingend vorgeschrieben ist, allerdings eine bessere Lösung darstellt.

BM Holzner informiert, dass die Größenverhältnisse des Quergiebels vom Landratsamt geprüft werden .

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 3 (Fl.Nr. 749/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:34 Uhr