Bauleitplanung, Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses und gewerbliche Entwicklung auf dem Grundstück Fl.Nr. 317


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.10.2017 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 317 an der Lattenbergstraße ein Feuerwehr-Gerätehaus und weitere gewerbliche Anlagen errichtet werden sollen.
Das Grundstück hat eine Größe von 11.531 m² und ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Für dieses Vorhaben soll ein qualifizierter Bebauungsplan neu aufgestellt werden.
Das Bebauungsplangebiet soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen werden.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt Herr Schaller mit, dass im Aufstellungsbeschluss keine Angaben zu Festsetzungen des Bebauungsplanes gefasst werden müssen, da dies bei der Vorlge des Entwurfs behandelt wird.

GR Geigl fragt nach, ob auch andere Gemeinden wie Ainring hierzu Stellung nehmen müssen.

Herr Schaller bejaht dies und erläutert den Verfahrensablauf der Bauleitplanung.

BM Holzner weist auf die Verknüpfung im Notarvertrag hin und äußert, dass heute nur ein Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst werden muss. Zudem lässt er wissen, dass man ewig auf den „Startschuss“ hingearbeitet hat, man noch Hürden nehmen muss, aber jetzt doch wieder einen Schritt weitergehen kann. Ebenso macht er darauf aufmerksam, dass der Bebauungsplan in Anlehnung an den Bebauungsplan „Gaisberg-/Lattenbergstraße“ errichtet wird, allerdings mit dem Zusatz, dass LKW- und PKW-Stellplätze geschaffen werden können. Abschließend äußert er, dass die Gemeinde das Grundstück nur dann bekommt, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist.

Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass die 40 m Anbauverbotszone in Richtung Autobahn im Plan dargestellt und somit zu 100% berücksichtigt wird.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 317 an der Lattenbergstraße. Das Bebauungsplangebiet wird als Gewerbegebiet festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2017 08:59 Uhr