Tektur zur Baugenehmigung zum Errichten einer Garage und zum Anbau eines Windfangs auf dem Grundstück Neubichel 4 (Fl.Nr. 1587/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Neubichel 4 ein Wochenendhaus steht.
Eine Baugenehmigung für das Ursprungsgebäude liegt nicht vor, es handelt sich um einen alten Bestand.
Am 31.07.2008 wurde dann einem Garagenersatzbau und einem Windfang zugestimmt. Anlässlich einer Ortsbesichtigung im Juli 2009 wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben planabweichend erstellt wurde. Daraufhin stellt das Landratsamt die Bauarbeiten per Bescheid ein. Der Bauherr wurde dann aufgefordert einen Tekturplan vorzulegen. Die Planänderungen wurden vom Bauausschuss aus mehreren Gründen abgelehnt. Aus diesem Grund forderte das Landratsamt den Bauherrn auf, die nicht genehmigten baulichen Anlagen zurückzubauen. Es folgte ein weiterer Tekturantrag zur Erweiterung der Garage und zum Errichten eines Windfangs. Dieser Tektur wurde vom Bauausschuss zugestimmt., jedoch nicht einer überdachten Treppenverbindung zwischen Wohngebäude und Garage. Für die Genehmigung der Tektur forderte das LRA vom Bauherrn mehrmals verschiedene Unterlagen nach, die jedoch nicht vorgelegt wurden. Aus diesem Grund wurde das Verfahren vom Landratsamt eingestellt. Im weiteren Verlauf wurde im Juli 2016 eine Baukontrolle durchgeführt und festgestellt, dass sich das Bauvorhaben nach wie vor im planabweichenden Zustand befindet. Per Bescheid wurde der Bauherr aufgefordert, das Bauwerk entsprechend dem genehmigten Plan von 2008 wiederherzustellen.

Nun wurde erneut eine Tektur zum Ersatz der bestehenden Garage durch eine neue Garage sowie zum Anbau eines Windfangs eingereicht. Damit soll der bereits errichteten Garage, welche anstelle von 8,00 m nun 9,01 m haben soll, die Zustimmung erteilt werden. Ferner soll am Wohngebäude ein Windfang mit einer Größe von 2,37 x 2,89 m errichtet werden. Die nicht genehmigte Treppe mit Überdachung wird bzw. wurde entfernt.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Nach § 35 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das jetzt zur Tektur anstehenden Vorhaben wurde bereits planabweichend erstellt. Nun soll auf diesem Weg das unzulässige Bauwerk sanktioniert werden. Der Bauausschuss hat am 31.07.2008 dem seinerzeitigen Bauantrag zugestimmt. Nach Ansicht der Verwaltung sollte diese ursprünglich geplante Ausführung für den Nutzungszweck „Ferienhaus“ ausreichen. Einer zusätzlichen Erweiterung stehen öffentliche Belange entgegen (Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Verfestigung und Erweiterung einer Splittersiedlung). Eine Teilprivilegierung für ein Ferienhaus (Erweiterung eines Wohngebäudes) scheidet zudem aus.                                                                                                                                             

Diskussionsverlauf

BM Holzner legt dar, dass sich der Bauausschuss „lächerlich“ macht, wenn dem Tekturantrag zugestimmt wird.

GR Rotter und GRin Schöndorfer befürchten, dass das Landratsamt erneut das gemeindliche Einvernehmen ersetzen könnte.

GR Bender könnte dem Antrag zustimmen, zumal das Anwesen nicht einsehbar ist.

BM Holzner kann nicht nachvollziehen, weshalb man dem Tekturantrag zustimmen sollte. Zum einen wurde damals nicht so gebaut, wie beantragt. Zum anderen kam der Bauherr der Abrissverfügung nicht nach und jetzt sollen die Abweichungen einfach so genehmigt werden.

GR Geigl kann GR Bender zustimmen, spricht sich aber dann doch gegen eine Zustimmung aus, da er Bedenken bei einem etwaigen Besitzerwechsel und einem möglichen Neubau hat. 

3. BM Dr. Zimmer äußert, dass der Bauherr bis jetzt keiner einzigen Aufforderung nachgekommen ist und der Bauausschuss daher konsequent bleiben und den Antrag ablehnen sollte. Ansonsten sind diejenigen, die sich an die Regeln halten immer die Dummen. 

GR Lerach kann dem Antrag nicht zustimmen, da ansonsten die Ehrlichen die Dummen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Tekturantrag zum Ersatz einer bestehenden Garage und zum Anbau eines Windfangs nicht zu, da s gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Das Bauvorhaben soll entsprechend der Genehmigung vom 18.11.2008 ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.01.2018 09:09 Uhr