Das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Untersbergstraße 17 (Fl. Nr. 729/6) soll durch einen Anbau im EG und OG erweitert werden.
Die Wohneinheit im EG soll von 78,17 m² auf 139,79 m² und die Wohneinheit im OG von 75,52 m² auf 109,18 m² erweitert werden (Gesamterweiterung EG+OG um 98,28 m²).
Durch den Anbau soll das 1929 errichtet Bestandsgebäude den heutigen Standards angepasst und entsprechender Wohnraum für den Grundstückseigentümer sowie die Familie seines Sohnes geschaffen werden.
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Das geplante Vorhaben richtet sich demnach nach § 34 BauGB.
Gemäß § 34 BauGB sind Vorhaben unter anderem dann zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
Der bestehende eingeschossige Anbau (Schuppen Grundfläche ca. 55 m²) im Süden wird entfernt und dort der neue 2-geschossige Anbau mit einer Grundfläche von 87,07 m² errichtet.
Der Anbau ist mit einer Wandhöhe von 5,82 m geplant und liegt inkl. Dach (6,47 m) unter dem Bestandsgebäude (Wandhöhe 6,99; Dachhöhe 2,61; Gesamthöhe 9,60 m).
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Der Stellplatzbedarf ändert sich durch den geplanten Anbau nicht, da es weiterhin bei 2 Wohneinheiten bleibt und die somit erforderlichen 4 Stellplätze durch 3 Garagen und einen Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag somit zugestimmt werden.