Antrag zum Neubau eines Carports für zwei Stellplätze auf dem Anwesen Neubichel 3 (Fl. Nr. 1573/1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Anwesen Neubichel 3 (Fl. Nr. 1573/1) soll ein Carport für zwei Stellplätze errichtet werden.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Gem. § 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb handelt.
Sonstige Vorhaben können gem. § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Der Carport hat eine Grundfläche von 39 m² (6 x 6,50 m) und einen Rauminhalt von 122,07 m³. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage errichtet.
Die Ausführung beeinträchtigt in keiner Weise öffentliche Belange. Die Erschließung ist gesichert.
Somit kann dem Antrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium folgen keine Einwände oder Rückfragen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag zur Errichtung eines Carports für zwei Stellplätze auf dem Anwesen Neubichel 3 (Fl. Nr. 1573/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.06.2025 13:10 Uhr