Bauantrag zum Errichten einer Gewerbehalle in Bad Reichenhall, Ortsteil Marzoll; Stellungnahme zum Bauvorhaben gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass, wie bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 22.1.2018 angekündigt, nun der zweite Bauantrag für eine Gewerbehalle in Bad Reichenhall/Schwarzbach an der B 21 zur Stellungnahme vorliegt.

Die Sachlage hat sich seither nicht verändert, neue Erkenntnisse hinsichtlich eines Autobahnanschlusses haben sich nicht ergeben, die geforderten Antworten sind bis dato nicht eingegangen. Es wird daher vorgeschlagen, den Beschluss vom 22.1.2018 für diese Stellungnahme zu wiederholen.

Diskussionsverlauf

BM Holzner kann die Missachtung der Stadt Bad Reichenhall gegenüber den Stellungnahmen der Gemeinde Piding nicht verstehen. Seiner Meinung nach  kann man trotzdem eine Antwort hierzu abgeben, auch wenn man anderer Meinung ist.

GR Geigl regt an, sich diesbezüglich beim Landratsamt BGL zu beschweren und findet die Formulierung des Beschlusses nicht so gut.

3. BM Dr. Zimmer fragt nach, ob es sich bei dem zweiten Bauantrag um ein produzierendes Gewerbe oder wieder um einen Logistiker mit Spedition handelt.

Herr Schaller gibt bekannt, dass es sich in dem Fall um ein produzierendes Gewerbe handelt.

Für 3. BM Dr. Zimmer macht dies einen großen Unterschied, da bei einem produzierenden Gewerbe weniger Verkehr fließt als bei einer Spedition. Er möchte nicht beide Bauanträge zusammen vermischen und hält daher die Beschlussfassung für nicht glücklich, da er keine Einwände gegen die gewerbliche Entwicklung, sondern gegen Speditionen hat.

BM Holzner legt dar, das mit diesem Beschluss ausgedrückt werden soll, dass man nicht generell gegen eine Gewerbeerweiterung ist, auch nicht gegen Produzierendes, aber ein Anschluss der B 21 an die Autobahn dringend erforderlich ist und sich der Einwand nur auf das zunehmende Verkehrsaufkommen beschränkt.  

3. BM Dr. Zimmer äußert, dass der Beschluss nicht so formuliert ist, wie gerade von BM Holzner dargelegt.

Beschluss

Die Gemeinde Piding erhebt weiterhin erhebliche Einwände gegen eine weitere gewerbliche Entwicklung im Stadtgebiet von Bad Reichenhall wegen der damit verbundenen ständigen Zunahme des Schwerverkehrs auf der B 20 im Gemeindegebiet Piding. Die Stadt Bad Reichenhall wird aufgefordert, zur Vermeidung von weiteren Nachteilen für die Gemeinde Piding sich bei den zuständigen Behörden nachdrücklich für einen Anschluss der B 21 an die Bundesautobahn A 8 einzusetzen und die Gemeinde Piding über den jeweiligen Sachstand zu informieren.
Weiter wird die Stadt Bad Reichenhall nochmals gebeten über das Ergebnis der Bewertung der Stellungnahmen vom 22.9.2016, 22.2.2017 und 22.1.2018 zu berichten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.03.2019 10:47 Uhr