Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Högler Straße (Kreisstraße BGL 7)


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2018 ö 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller liest nachstehenden Antrag vor und teilt mit, dass am 5. Dezember 2017 beim Landratsamt Berchtesgadener Land als zuständige Behörde für die Kreisstraße BGL 7 (Högler Straße) eine Geschwindigkeitsbeschränkung beantragt wurde. Eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung wurde bereits in den Jahren 2003, 2007 und 2009 abgelehnt.

Da es keine gravierenden Änderungen zu den Verhältnissen in der Vergangenheit gibt wurde logischerweise auch diesmal eine Geschwindigkeitsbeschränkung abgelehnt.



Herr Schaller liest das Schreiben des Landratsamtes vom 02.01.2018 bezüglich der gemeindlichen Anfrage vor:



„Sehr geehrter Herr Reiter,

leider ist unser Geschwindigkeitsmessgerät derzeit defekt. Eine aktuelle Messung zu den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten kann deshalb nicht durchgeführt werden.
Jedoch wurde mit der Polizei bereits das Unfallgeschehen analysiert. In dem Bereich von Hs.Nr. 30-40 gibt es keine Unfallauffälligkeiten die auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind. Auch ist nach Überprüfung des Streckenverlaufes die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers gefordert, denn es handelt sich um einen schmalen Streckenabschnitt, mit zum Teil unübersichtlichem Kurvenverlauf. Die Geschwindigkeit muss vom Verkehrsteilnehmer daher eigenverantwortlich an den Streckenverlauf angepasst werden (vgl. § 3 StVO). Ein Erfordernis für die Anordnung von Verkehrszeichen gibt es wegen des erkennbaren Straßenzustandes nicht.
Von den Eigentümern der Grundstückszufahrten und einmündenden Straßen sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass die Bepflanzungen niedrig gehalten werden, damit die Sichtbeziehungen zur Kreisstraße ausreichend vorhanden sind.

Bei der Landkreisverkehrsschau am 14.11.2017 wurde der Straßenzustand am Högl zusammen mit der Polizei und dem Staatlichen Bauamt begutachtet. Große bauliche Veränderungen wurden in den letzten Jahren nicht vorgenommen, es wurden einige Bankette befestigt und Richtungstafeln hinzugefügt um den Streckenverlauf zu verdeutlichen. Die vorhandene Beschilderung, Markierung und Verkehrseinrichtung entspricht dem Erfordernis nach der Straßenverkehrsordnung.

Die Zustimmung für die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigegeräten wird grundsätzlich nur innerorts erteilt. Eine geschlossene Ortslage liegt nicht vor. Insbesondere in der Nacht führt ein Anzeigegerät zu Irritation und Ablenkung vom Verkehrsgeschehen. Zudem besteht keine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich, da die Geschwindigkeit wie oben bereits erwähnt an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden muss. Die Anzeige einer Geschwindigkeit ist für Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar und sorgt für eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen, was wiederum die Verkehrssicherheit gefährdet.  

Gerne hätten wir noch die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Sobald ein neues Gerät beschafft wurde, werden wir dies nachholen.“


BM Holzner weist darauf hin, dass der Antrag erst am 15.01.2018 bei der Gemeinde einging, man sich aber schon in der Gemeinderatssitzung im Dezember darüber unterhalten hat und Herr Reiter vom Ordnungsamt schon im Dezember das Landratsamt um Stellungnahme zu diesem Thema gebeten hat.

BM Holzner bittet GR Lerach um Vorstellung des Antrags.

GR Lerach äußert, dass der Antrag nicht mehr vorgestellt werden muss, da dies ja bereits durch Herrn Schaller erfolgte. Allerdings ist dem Antrag ein Beschluss beigefügt und bittet daher, dieses Thema im Gemeinderat nochmals zu beraten. Ebenso kann er nicht nachvollziehen, weshalb das Landratsamt in anderen Gemeinden eine Kreisstraße von der Geschwindigkeit beschränken kann und hier nicht.


Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Högler Straße (Kreisstraße BGL 7) zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.03.2019 10:47 Uhr