Bauantrag zum Errichten eines Fahrradabstellgebäudes auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 312)


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2018 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller führt aus, dass auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 an der Südgrenze ein Fahrradstellplatzgebäude mit Ladestation für E-Bikes mit einer Grundfläche von 31 m² und einer Höhe von 3,31 m errichtet werden soll .
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten:
  • Das Gebäude soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden
  • Die festgesetzte Dachneigung beträgt nur 3° anstelle 5 – 24°
  • Ein Dachüberstand ist nicht vorgesehen
  • Die Einfriedung des Grundstücks wird anstelle des festgesetzten Industriegitterzaunes mit zwei Meter Höhe durch die Außenwände des Fahrradabstellgebäudes begrenzt.
Nach den Berechnungen im Bauantrag wird die GRZ um 0,05 überschritten und ist bei der Grundstücksgröße von 3318 m² untergeordnet und damit vertretbar.
Für die nicht einzuhaltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Befreiungen beantragt. Die Begründungen des Befreiungsantrages sind nachvollziehbar. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass den Befreiungsanträgen sowie dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden kann.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Fahrradstellplatzgebäudes mit Ladestation auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 312) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“ wird entsprechend dem Antrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 14:36 Uhr