Nutzungsänderung eines ehemaligen Polizeigebäudes in ein Wohngebäude auf dem Grundstück Bahnhofstr. 25 (Fl.Nr. 680) mit Wiedererrichtung einer Aussenwand
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Information von Herrn Schaller steht auf dem Grundstück Bahnhofstraße 25
ein Gebäude, das bis zur Abschaffung der Bayerischen Grenzpolizei als Dienstgebäude Verwendung fand. Das Anwesen wurde veräußert und von Privat erworben und als Wohngebäude umgebaut. Eine entsprechende Nutzungsänderung wurde bislang nicht vorgenommen. Bei Renovierungsarbeiten stürzte die Außenwand des ostseitigen Anbaus ein und muss wiedererrichtet werden.
Nun liegt ein Bauantrag auf Nutzungsänderung von einem Polizei- zu einem Wohngebäude vor. Weiter wird die Zustimmung zur Wiederherstellung der eingestürzten Außenwand beantragt.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Das beantragte Vorhaben steht im Einklang mit den Bestimmungen des § 34 BauGB, dem Antrag kann insoweit zugestimmt werden.
Die Unterschreitung der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück Bahnhofstr. 23a wird nach Rücksprache mit dem Landratsamt toleriert, da das Gebäude in dieser Form in seinerzeit zulässiger Weise errichtet wurde. Die Zustimmung der betroffenen Grundstücksnachbarin zum Bauantrag liegt vor.
Diskussionsverlauf
Auf Frage von GR Schlindwein erklärt Herr Schaller, dass die Zustimmung der Grundstücksnachbarin bezüglich Unterschreitung der Abstandsfläche bei der Gemeinde Piding, beim Landratsamt und beim Bauherrn hinterlegt ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Polizeigebäudes in ein Wohngebäude sowie zur Wiedererrichtung der eingestürzten Außenwand auf dem Grundstück Bahnhofstr. 25 (Fl.Nr. 680) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 14:36 Uhr