Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Lindenstr. 13b (Fl.Nr. 1041/3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2018 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Lindenstraße 13 b soll eine Terrassenüberdachung mit einer Grundfläche von 15,5 m² (Breite 4,50 m, Tiefe 3,45 m) errichtet werden, so Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Genehmigung von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben u.a. zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt. Terrassenüberdachungen sind in der näheren Umgebung vielfach vorhanden, so dass auch in diesem Fall nichts dagegen steht. Da die notwendigen Abstandsflächen auf dem Grundstück nicht vorhanden sind, wurden Abstandsflächenübernahmen der beiden Nachbarn vorgelegt. Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Lindenstraße 13 b (Fl.Nr. 1041/13) zu und erteilt da gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 10:57 Uhr