Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Untersbergstraße 3 (Fl.Nr. 749/4), Tektur zur oberirdischen Anlage der Stellplätze
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GRin Schönherr zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderätin Schönherr die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller setzt in Kenntnis, dass für das Grundstück Untersbergstr. 3 eine Baugenehmigung zum Errichten eines Mehrfamilienhauses vorliegt. Für die Wohnungen sind zusammen mit den Besucherstellplätzen elf Stellplätze erforderlich. Nach der ursprünglichen Genehmigung sollten sechs Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Es liegt nun eine Tektur vor, alle erforderlichen Stellplätze oberirdisch anzulegen und auf die Tiefgarage zu verzichten. Dieser Lösung steht im Grund nichts entgegen, allerdings verändert sich die versiegelte Fläche. Im Vergleich zu den Nachbargrundstücken wird das Einfügegebot hinsichtlich der überbauten Fläche gewahrt, sofern ein Ökopflaster verwendet wird; die Zusage der Grundeigentümerin liegt vor.
Die Prüfung der Tektur hat ergeben, dass dem Antrag zugestimmt werden kann.
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer kritisiert, dass die geplante Tiefgarage nicht umgesetzt wurde. Außerdem erfolgt die Antragstellung der Tektur zu den Stellplätzen verspätet, denn der Keller des betroffenen Mehrfamilienhauses ist bereits betoniert.
3. BM Dr. Zimmer spricht sich dafür aus, dass für die Stellflächen keine Kunststoff-Waben verwendet werden. Herr Schaller verweist dazu auf den Beschlussvorschlag, mit dem das Öko-Pflaster gefordert wird.
GR Lerach hält einen Eingriff für eine Tiefgarage ökologisch schlechter als für oberirdische Stellplätze und befürwortet den Antrag.
GR Geigl sieht bei der Größe des betroffenen Grundstückes kein Problem für die Anordnung der Stellplätze.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Tektur zur Anlage von oberirdischen Stellplätzen anstelle einer Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 3 (Fl.Nr. 794/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Zustimmung erfolgt unter der Voraussetzung, dass für die Fahr- und Stellflächen ein sogenanntes Ökopflaster verwendet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 20.03.2019 11:03 Uhr