Bauantrag zum Errichten einer Sichtschutzwand und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Unteres Zolnnerfeld 11 (Fl.Nr. 801/13). Achtung: Vorher Ortsbesichtigung, Treffpunkt um 18.15 Uhr am Anwesen Unteres Zollnerfeld 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.08.2018 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Ortsbesichtigung Grundstück Unteres Zollnerfeld 11:
Anwesend:
Bauherren Ehegatten Lage, BM Holzner, 3. BM Dr. Zimmer, GR Geigl, GR Koch, GR Rotter, GR Utz, Sachbearbeiter Schaller, Schriftführerin Koch;
Dauer des Ortstermins: 18:15 Uhr bis 18:30 Uhr
Der Bauausschuss konnte sich ein Bild von der Situation vor Ort machen und die Gründe für die Errichtung der Mauer vernehmen.

Zu Beginn der anschließenden Bauausschusssitzung zeigt GRin Schönherr persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderätin Schönherr die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

Herr Schaller bezieht sich auf die Ortsbesichtigung und erläutert wie folgt:

Gegenüber der ersten Behandlung des Vorhabens ist nun auch eine Abstandsflächenübernahme der Gemeinde Piding für die Grenzbebauung mit etwa 2 m Länge auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 801/21 notwendig. Dieser Abstandsflächenübernahme kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde zu erwarten sind.
Einer neuen Berechnung der GRZ bedarf es nicht. Nach § 1 Ziffer 2 der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bei der Ermittlung der Grundfläche Nebenanlagen nicht mitzurechnen. Somit bezieht sich die GRZ ausschließlich auf das Hauptgebäude, das nicht verändert wird.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag grundsätzlich zugestimmt werden. Baurechtlich steht dem Vorhaben grundsätzlich nichts entgegen.

GR Lerach und 3. BM Dr. Zimmer sehen durch die Genehmigung des Antrags die Schaffung eines Präzedenzfalls und werden deshalb nicht zustimmen.

GR Utz kann dem Antrag grundsätzlich seine Zustimmung aussprechen, missbilligt aber die auf Gemeindegrund bereits angelegte massive Bebauung.
Wie BM Holzner anmerkt, ist diese Bebauung mit zwei Gartenhütten schon vor längerer Zeit genehmigt worden. Dies darf im vorliegenden Fall nicht zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.

Differenzierend drückt 3. BM Dr. Zimmer seine Befürwortung der Terrassenüberdachung aus, lehnt aber weiterhin die Teileinfriedung der Terrasse durch eine Mauer – einhergehend mit isolierter Befreiung vom Bebauungsplan - ab.

Herr Schaller kann sich statt einer Mauer die Errichtung einer genehmigungsfreien Holzwand vorstellen.

Angeregt durch GR Pfannerstill und 3. BM Dr. Zimmer entscheidet sich der Bauausschuss, den vorgeschlagenen Beschluss im Interesse des Bauherrn in zwei Beschlüsse aufzuteilen.

 

Beschluss 1

Der Bauausschuss stimmt dem Errichten einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Unteres Zollnerfeld 11 (Fl.Nr. 801/13) zu. Ferner stimmt der Bauausschuss der Abstandsflächenübernahme auf die Länge von etwa 2 m auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 801/21 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36 „Zollnerleiten“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Teileinfriedung mit Mauerwerk wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 20.03.2019 11:06 Uhr