Ortsbesichtigung Grundstück Unteres Zollnerfeld 11:
Anwesend:
Bauherren Ehegatten Lage, BM Holzner, 3. BM Dr. Zimmer, GR Geigl, GR Koch, GR Rotter, GR Utz, Sachbearbeiter Schaller, Schriftführerin Koch;
Dauer des Ortstermins: 18:15 Uhr bis 18:30 Uhr
Der Bauausschuss konnte sich ein Bild von der Situation vor Ort machen und die Gründe für die Errichtung der Mauer vernehmen.
Zu Beginn der anschließenden Bauausschusssitzung zeigt GRin Schönherr persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderätin Schönherr die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller bezieht sich auf die Ortsbesichtigung und erläutert wie folgt:
Gegenüber der ersten Behandlung des Vorhabens ist nun auch eine Abstandsflächenübernahme der Gemeinde Piding für die Grenzbebauung mit etwa 2 m Länge auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 801/21 notwendig. Dieser Abstandsflächenübernahme kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde zu erwarten sind.
Einer neuen Berechnung der GRZ bedarf es nicht. Nach § 1 Ziffer 2 der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bei der Ermittlung der Grundfläche Nebenanlagen nicht mitzurechnen. Somit bezieht sich die GRZ ausschließlich auf das Hauptgebäude, das nicht verändert wird.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag grundsätzlich zugestimmt werden. Baurechtlich steht dem Vorhaben grundsätzlich nichts entgegen.
GR Lerach und 3. BM Dr. Zimmer sehen durch die Genehmigung des Antrags die Schaffung eines Präzedenzfalls und werden deshalb nicht zustimmen.
GR Utz kann dem Antrag grundsätzlich seine Zustimmung aussprechen, missbilligt aber die auf Gemeindegrund bereits angelegte massive Bebauung.
Wie BM Holzner anmerkt, ist diese Bebauung mit zwei Gartenhütten schon vor längerer Zeit genehmigt worden. Dies darf im vorliegenden Fall nicht zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
Differenzierend drückt 3. BM Dr. Zimmer seine Befürwortung der Terrassenüberdachung aus, lehnt aber weiterhin die Teileinfriedung der Terrasse durch eine Mauer – einhergehend mit isolierter Befreiung vom Bebauungsplan - ab.
Herr Schaller kann sich statt einer Mauer die Errichtung einer genehmigungsfreien Holzwand vorstellen.
Angeregt durch GR Pfannerstill und 3. BM Dr. Zimmer entscheidet sich der Bauausschuss, den vorgeschlagenen Beschluss im Interesse des Bauherrn in zwei Beschlüsse aufzuteilen.