Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube am Anwesen Schloßweg 9 1/2 (Fl. Nr. 893/2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Anwesen Schloßweg 9 ½ wird derzeit renoviert, trägt Herr Schaller vor. Zunächst wurde eine Schleppgaube an der nördlichen Dachseite eingebaut. Der anschließende Bauantrag, den Dachfirst einseitig zur Gewinnung von Wohnraum zu erhöhen, wurde vom Bauausschuss in der Sitzung vom 22.01.2018 und vom Landratsamt abgelehnt. Nun liegt in Absprache mit dem Landratsamt ein Bauantrag vor, auf der südlichen Dachhälfte eine weitere Schleppgaube einzubauen.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert, das Anwesen wurde bisher immer bewohnt und wurde auch rechtmäßig errichtet. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar.
Die Schleppgaube ist auf der Straße abgewandten Seite vorgesehen, so dass das Ortsbild nicht nachteilig verändert wird.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

BM Holzner und GR Lerach können dem Antrag nicht zustimmen. Beide beziehen sich auf ihre ablehnende Haltung gegenüber einem ähnlichen Antrag für eine zweite Schleppgaube in der Hosemannstraße.
Für GR Lerach fügt sich die weitere  Schleppgaube nicht in das Ortsbild ein.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube auf der südlichen Dachhälfte des Anwesens Schloßweg 9 ½ (Fl.Nr. 893/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.03.2019 14:02 Uhr