Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Bachstr. 3 (Fl.Nr.94)
Daten angezeigt aus Sitzung:
49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller schildert, dass auf dem Grundstück Fl. Nr. 94 ein Mehrfamilienhaus errichtet wird. Nachdem das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.46 „Bach- und Heurung-straße“ liegt, konnte das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren abgewickelt werden.
Zwischenzeitlich hat sich der Bauherr entschieden, das Wohngebäude im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues zu errichten. Dafür musste jedoch die Wohnfläche einer Wohnung reduziert werden (weniger als 100 m²). Dadurch entsteht nun eine weitere Wohnung mit einem weiteren Stellplatzbedarf.
Nach der aktuellen Berechnung sind 13 Stellplätze für die geplanten acht verschieden großen Wohnungen notwendig. Der Bauherr beantragt nun den in Nr. 1.2 der Anlage zur Stellplatzsatzung möglichen Abschlag für Vorhaben im sozialen Wohnungsbau. Mit diesem Abschlag errechnen sich aufgerundet 12 notwendige Stellplätze, die bereits nachgewiesen sind.
Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 27.08.2018 die mögliche Stellplatzzahlreduzierung befürwortet, da Mieter im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues in der Regel keine zwei Fahrzeuge besitzen.
Bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bau eines Mehrfamilienhauses des Wohnbauwerkes in der Auenstraße wurde einer Reduzierung der Stellplätze zugestimmt. Es wird daher vorgeschlagen, auch dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Wie Herr Schaller berichtet, wird der Bauherr noch ein Schriftstück vorlegen,
das eine künftige dingliche Sicherung der Stellplätze vorsieht.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag für einen Abschlag von 15 % der notwendigen Stellplätze nach Nr. 1.2 der Stellplatzsatzung für das Bauvorhaben Bachstr. 3 (Fl.Nr. 94) zu, sofern es im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus errichtet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 14:02 Uhr