Errichten eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Heurungstr. 20b (Fl.Nr. 97/8); Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2018 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Heurungstr. 20 b will der Eigentümer einen Geräteschuppen in Holzbauweise in einer Größe von 5,05 m x 3,02 m und einer Höhe von 2,80 m errichten, legt Herr Schaller dar.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurung- straße“. Die Baugrenzen, innerhalb derer bauliche Anlagen zulässig sind, wurden im Bebauungsplan festgesetzt. Flächen für Gartenhütten sind nicht vorgesehen. Garagen und Carports sind auf den Grundstücken auch außerhalb der festgesetzten Flächen zulässig. Damit wurde den Grundeigentümern eine gewisse Freizügigkeit in der Nutzung ihrer Grundstücke zugestanden. Nachdem die geplante Gartenhütte in ihrer Ausdehnung mit einer Garage vergleichbar ist, erscheint es als unbillige Härte, die beantragte isolierte Befreiung nicht zu erteilen.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wenn das öffentliche Wohl nicht beeinträchtigt wird, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Die GRZ wurde geprüft, es errechnet sich eine Steigerung auf 0,24, die zulässige GRZ beträgt mit allen Nebenanlagen 0,375.
Die Prüfung ergab, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine isolierte Befreiung vorliegen. Es wird daher vorgeschlagen, der beantragten isolierten Befreiung zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Herr Schaller fügt seinen Ausführungen noch hinzu, dass der Grundstücksnachbar dem Antrag zugestimmt hat.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ zum Errichten einer Gartenhütte auf dem Grundstück Heurungstr. 20 b (Fl.Nr. 97 /8) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 14:02 Uhr