Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat auf die letzte Entscheidung des Bauausschusses vom 10.12.2018 hin der Gemeinde Piding nochmals empfohlen, eine positive Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der beantragen Firsterhöhung herbeizuführen, so Herr Schaller. Die Gründe dafür werden im Schreiben vom 27.12.2018 angeführt.
Das LRA vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde Piding das Einvernehmen rechtswidrig versagt hat. Deshalb ist beabsichtigt, das nach Ansicht des Landratsamtes zu Unrecht verweigerte Einvernehmen zu ersetzen.
Das LRA ist der Ansicht, dass das Gebäude planungsrechtlich zulässig ist und sich in die nähere Umgebung einfügt. Begründet wird das damit, dass angeblich verkannt wird, dass das Gebäude selbst maßstabsprägend ist. Auf die weiteren Ausführungen der Gemeinde zu diesem Thema wird weiter nicht eingegangen. Hingewiesen wird auch auf den Umstand, dass sich die Gebäudehöhe auf das natürliche Gelände bezieht. Das wird durchaus nicht angezweifelt, aber in der Gesamtschau der Umgebung wirkt sich diese Tatsache sehr prägend aus.
Die Hintergründe für die beantragte Firsterhöhung spielen keine Rolle. Eine Wärmedämmung ist technisch auch auf andere Weise möglich. Die Maßnahme der Energieeinsparung wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Auch das Rücksichtnahmegebot wird nach Auffassung des Landratsamtes nicht verletzt. Es werde keine erdrückende Wirkung für die umliegende Nachbarschaft ausgelöst.
Nach Ansicht der Verwaltung wurden die im bisherigen Verfahren behandelten Gründe für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Firsterhöhung nicht entkräftet.
GR Geigl führt an, dass die Höhe des höchsten Gebäudes in der Umgebung 9,14 Meter beträgt. Er gibt zu bedenken, dass die beantragte Firsterhöhung auf 10,35 Meter den Nachbarn in Frühjahr und Herbst eine halbe bis eine Stunde Sonne wegnimmt. GR Geigl kann deshalb nicht zustimmen.
GR Rotter pflichtet bei und befürchtet, der Bauausschuss erweist sich zudem als unglaubwürdig, wenn er seine bisherige Entscheidung ändert. Er warnt auch vor der Schaffung eines Präzedenzfalles.
GR Pfannerstill stimmt zu und bringt zum Ausdruck, er werde keinesfalls zustimmen.
3. BM Dr. Zimmer stellt in den Raum, ob die Gemeinde konsequenterweise klagen will, wenn das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt.
Die Funktion des Bauausschusses wird in Frage gestellt, wenn dieser nicht mehr gehört wird, so BM Holzner. Der Vorsitzende hebt das gemeindliche Mitspracherecht bei der Baugestaltung hervor und betont, die Rechtsauffassung der Gemeinde ist nicht willkürlich.
GR Pfannerstill geht auf das Recht der Anwohner ein, gegen die Baugenehmigung zu klagen. Er hält es für vorteilhafter, wenn sich eine Klage nicht gegen die Gemeinde, sondern gegen das Landratsamt richtet.