Entscheidung über Vorgehensweise zur Genehmigung der nichtöffentlichen Niederschriften
Daten angezeigt aus Sitzung: 59. Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Piding (Gemeinde Piding) | 59. Sitzung des Gemeinderates | 11.03.2019 | ö | 6 |
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die in § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung geregelte Vorgehensweise beizubehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, künftig die im Sachvortrag erläuterte Variante „Einsichtnahme/Umlauf“ anzuwenden. § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird daher wie folgt geändert:
„1Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung liegt während der Dauer der Sitzung zur Einsicht für die Gemeinderatsmitglieder auf/wird bei den Gemeinderatsmitgliedern in Umlauf gesetzt. 2Wenn bis zum Schluss der Sitzung keine Einwendungen erhoben werden, so gilt die Niederschrift als vom Gemeinderat gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
Datenstand vom 11.04.2019 08:34 Uhr