Bauantrag (Tektur) zum Anbau eines Betriebsgebäudes an die bestehende Betriebswerkstatt
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG am 09.07.2013 eine Baugenehmigung für einen Anbau eines Betriebsgebäudes erhalten haben (Beschluss des Bauausschusses vom 12.12.2012). Zu dieser Baugenehmigung wurde nun ein Änderungsantrag eingereicht.
Die Dimensionen des Bauwerks bleiben unverändert in Ausdehnung und Höhe. Allerdings wurden die Ansichten verändert sowie die Nutzung des Gebäudes von ursprünglich "Flächenlager" in nun aktuell "Energiezentrale" geändert.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld", dessen 6. Änderung die Planreife erreicht hat. Die Tektur kann daher nach dieser Fassung des Bebauungsplanes geprüft werden.
Die Prüfung ergab, dass die Tektur den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und somit genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Tektur Teil 1 zur Baugenehmigung vom 9. Juli 2013 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:21 Uhr