Bauantrag zum Umbau der ehemaligen Schlosserwerkstatt in eine Quarkerei auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl. Nr. 632/1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.08.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Hockerfeld 5 - 8 (Fl.Nr. 632/1) im Raum der ehemaligen Schlosserwerkstatt eine Quarkerei eingebaut werden soll. Das Betriebsgebäude wird durch diese beantragte Baumaßnahme nicht verändert.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld". Die Prüfung ergab, dass der Bauantrag den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und somit genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GR Geigl befürchtet, dass aufgrund der gesamten Baumaßnahmen der Milchwerke der gemeindliche Radweg in Bedrängnis kommt und fragt ob dieser verlegt werden muss.
BM Holzner lässt wissen, dass die Grundstücksgrenze der Milchwerke nicht verändert wird und deshalb der Radweg weiterhin so verläuft wie jetzt auch. Dieser muss lediglich, aufgrund der Baumaßnahmen, kurzzeitig gesperrt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Quarkerei in den Raum der ehemaligen Schlosserwerkstatt zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:22 Uhr