Datum: 16.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 17.02.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 17.02.2020
wird genehmigt.
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3. Antrag auf Verlängerung der Bauvoranfrage zum Errichten eines Austragshauses auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 6 (Fl. Nr. 934)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Zum Neubau eines Austragshauses auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 6 wurde mit Vorbescheid vom 14.07.2015 die Genehmigung erteilt, berichtet Herr Schaller. Dieser Vorbescheid soll nun um weitere zwei Jahre verlängert werden. Nachdem sich an der Grundlage zur seinerzeitigen Zustimmung nichts verändert hat, kann dem Antrag auf Verlängerung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zum Errichten eines Austragshauses auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 6 (Fl. Nr. 934) um weitere zwei Jahre zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Garage und darüberliegendem Dachraum in Wohnräume mit Einbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Lindenstr. 14 (Fl. Nr. 1056/11)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, am Anwesen Lindenstraße 14 soll eine Garage zu einem Wohnraum umgenutzt werden und im darüber liegenden Dachraum soll ebenfalls ein Wohnraum mit einer Schleppgaube errichtet werden. Zudem ist geplant an der Südostseite des Gebäudes eine Nasszelle für den Wohnraum anzubauen.
Das Baugrundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Durch die geplante Baumaßnahme verändert sich die Optik des Gebäudes mit Ausnahme der Schleppgaube nur unwesentlich. Schleppgauben wurden in der Vergangenheit bereits öfters zugestimmt, so dass auch bei diesem Bauantrag die Zustimmung erteilt werden kann. Die notwendigen sechs Stellplätze nach der Stellplatzverordnung sind auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die GRZ erhöht sich durch die Stellplätze auf 0,46. Grund dafür sind die zusätzlichen Stellplätze. Im Hinblick auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist dieser Versiegelungsgrad vertretbar.
Die umfassende Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass eine Zustimmung erteilt werden kann.
Diskussionsverlauf
Die Anordnung der Stellplätze war schwierig, vermeldet Herr Schaller. Obwohl bereits nachgebessert wurde, ist er mit dieser Lösung nicht ganz glücklich. Jedoch ist keine andere Bestimmung der Parkplätze möglich.
GR Koch stellt fest, an der nördlichen Seite des Parkbereiches schließt eine Grünflache an. Hier wäre Platz für weitere Stellplätze, sofern hier nicht eine Gartenfläche geplant ist.
Herr Schaller zählt diese Fläche zur Hoffläche, wahrscheinlich als Grünfläche gedacht.
3. BM Dr. Zimmer missfällt die - in seinen Augen zu kurze - Bemessung der Stellplätze. Er befürchtet, dass die parkenden Fahrzeuge auf dem Gehweg stehen.
Herr Schaller misst nach und zeigt auf, dass die Norm-Maße für Stellplätze (5,00 x 2,50 m)
eingehalten sind.
GR Koch weist hin, bei der jetzigen Stellplatzsituation wird, wie beim Nachbargrundstück, ein Absenken der Bordsteinkante notwendig sein.
Dies bejahend fügt Herr Schaller hinzu, auf eigene Kosten des Bauwerbers.
GRin Schöndorfer lenkt das Augenmerk auf die gewollte Innenraumverdichtung. Die Richtlinien für den vorliegenden Bauantrag sind eingehalten. Nach ihrer Prognose würde eine Ablehnung durch den Bauausschuss mit einer Genehmigung des Landratsamtes ersetzt werden.
GRin Wolf schließt sich der Meinung an.
Nach Vorschlag von 3. BM Dr. Zimmer sollten alle Stellplätze längs angeordnet sein.
GRin Schöndorfer priorisiert als beste Lösung für die Sicherheit, wenn nur zwei Stellplätze längs angelegt sind.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Garage mit darüber liegendem Raum zu einer Wohnnutzung zu, ebenfalls wird dem Anbau einer Nasszelle und dem Einbau einer Schleppgaube zugestimmt; das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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5. Errichten einer Pergola auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 37 (Fl. Nr. 915/1), Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 "Gewerbegebiet Urwies-Ost"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 37 soll in der Nordecke eine Pergola errichtet werden, informiert Herr Schaller. Eine Pergola ist nach Art. 57 Abs. 1 Ziffer 16e verfahrensfrei. Allerdings befindet sich das Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbegebiet Urwies-Ost“. Die in diesem Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen werden durch das Vorhaben überschritten. Der Bauherr hat aus diesem Grund einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Errichten der Pergola beantragt. Befreiungen sind nach § 31 Abs. 2 BauGB möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und u. a. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.
Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben sind. Somit kann dem Antrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer moniert, ein Bauteil der beantragten Pergola liegt innerhalb der ökologischen Ausgleichsfläche, die im Grünordnungsplan und damit im Bebauungsplan vorgeschrieben ist. Im Übrigen sind die Bäume, die der Grünordnungsplan vorgibt, weder gepflanzt noch in dem vorliegenden Plan eingezeichnet.
Links und rechts der Pergola ist im Plan eine Bepflanzung vorgesehen und der Boden wird nicht versiegelt, wirft GRin Schönherr ein.
BM Holzner regt an, abzustimmen.
GRin Schöndorfer ist dafür, die Abstimmung bis zur nächsten Sitzung aufzuschieben.
Den Beschluss gegebenenfalls mit einem Zusatz zu ergänzen, befürwortet GR Geigl.
Wie 3. BM Dr. Zimmer verdeutlicht, kommt eine Zustimmung des vorliegenden Antrags einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gleich.
Da die Vorgaben der Grünordnung ohnehin noch nicht erfüllt sind, rät GR Schlindwein, diese Fläche in einem anderen Bereich des Grundstückes einzubringen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbegebiet Urwies-Ost“ zu, in der Nordecke des Grundstückes eine Pergola außerhalb der festgesetzten Baugrenze zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
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6. Bauantrag zum Errichten einer Überdachung einer bestehenden Tiefgaragenabfahrt auf dem Grundstück Carossastr. 2 (Fl. Nr. 252/8)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Carossastraße 2 besteht eine genehmigte Tiefgarage, gibt Herr Schaller bekannt. Nun liegt ein Bauantrag vor die Abfahrt zu dieser Tiefgarage zu überdachen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügen. Der Bauantrag wurde geprüft, auch hinsichtlich der Abstandsflächenregelung. Die Prüfung ergab, dass der Bauantrag genehmigungsfähig ist. Es wird daher vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
Herr Schaller weist darauf hin, die beantragte Überdachung dient auch zum Abstellen des Behinderten-Elektromobils des Hauseigentümers, deshalb die Erhöhung im rückwärtigen Bereich.
Die Hecke des Nachbarn, die an die Rückwand der Überdachung anschließt, wird eingehen, prognostiziert 3. BM Dr. Zimmer.
Dies rechtfertigt jedoch nicht die Ablehnung des Antrages, betont Herr Schaller.
Auf Frage von GR Utz erklärt der Bauamtsleiter, dass zur Überdach
ung ein Blechdach auf einer Holzkonstruktion vorgesehen ist.
Das Blechdach wird bei Niederschlägen Lärm verursachen, erkennt GR Geigl.
Dennoch ist die Überdachung mit Blech zulässig, verbalisiert Herr Schaller.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Überdachen der Abfahrt zur Tiefgarage des Anwesens Carossastr. 2 (Fl. Nr. 252/8) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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7. Bauvoranfrage zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Anwesen Carossastraße 29 (Fl. Nr. 256/53)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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ö
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Am Wohngebäude Carossastraße 29 soll ein Anbau für eine zweite Wohneinheit für die Familie eines Sohnes errichtet werden, so Herr Schaller. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Piding-Ost“. Der geplante Anbau befindet sich überwiegend außerhalb des festgesetzten Baufensters, so dass eine Umsetzung des Vorhabens nur im Wege einer Bebauungsplanänderung möglich ist. Der Bauherr bittet nun um Auskunft, ob der Bauausschuss eine Bebauungsplanänderung entsprechend dem vorliegenden Planungsvorschlag grundsätzlich befürworten würde.
Im Hinblick auf das Schaffen zusätzlichen Wohnraumes könnte eine Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass in jüngerer Vergangenheit einer gleichgelagerten Bebauungsplanänderung zugestimmt wurde.
Diskussionsverlauf
Laut BM Holzner ist eine Innenraumverdichtung gewünscht. Ob die Größenordnung des vorliegenden Antrags dafürspricht, hält er für fraglich.
GRin Schöndorfer unterstützt einen Anbau, wenn dieser quer zum bestehenden Gebäude errichtet wird. Den Wegfall eines Fensters im Altbestand würde sie in diesem Fall vernachlässigen.
Die neue GRZ würde 0,40 betragen, so Herr Schaller.
Dies stellt eine erhebliche Minderung der Grünflächen dar und die Erhöhung der GRZ ist erheblich, reflektiert 3. BM Dr. Zimmer.
Nach Ausführungen Herrn Schallers wurde in der Nachbarschaft des Bauwerbers ein ähnlicher Bauantrag befürwortet, um Wohnraum für eine junge Familie zu schaffen. Auch im vorliegenden Fall ist von solcher Nutzung auszugehen.
GR Pfannerstill gibt zu bedenken, bei einer Ablehnung würden die Bauwerber unterschiedlich behandelt werden. Deshalb befürwortet er grundsätzlich das Errichten eines Anbaus, jedoch in anderer Form, zum Beispiel wie von GRin Schöndorfer vorgeschlagen.
GR Geigl vertritt die gleiche Meinung.
BM Holzner fasst zusammen, das Gremium kann einer Bebauungsplanänderung zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Anwesen Carossastr. 29 grundsätzlich zustimmen. Die Planung der vorliegenden Bauvoranfrage kann jedoch nicht akzeptiert werden. Der Bauherr wird ersucht, eine geänderte Planung vorzulegen.
Und sich an den Anbau in der näheren Umgebung orientieren, für den bereits
eine Bebauungsplanänderung vorgenommen wurde, ergänzt Herr Schaller.
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8. Bauantrag zum Einbau von zwei Schleppgauben am Anwesen Stoißbergstraße 28 a (Fl. Nr. 658/17)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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ö
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schaller sollen am bestehenden Doppelhaus Stoißbergstraße 28/28a an der Haushälfte Stoißbergstr. 28a zwei Schleppgauben eingebaut werden. Damit sollen zwei zusätzliche Räume für die in diesem Haus lebende Familie geschaffen werden. Das Besondere an dem Bauantrag ist die Tatsache, dass die Schleppgauben bis an die jeweilige Außenwand bzw. Flugpfette reichen und damit die gesamte Geschoßfläche ausgenutzt werden kann.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Wie bereits angeführt, ist die Bauweise etwas ungewöhnlich. Allerdings nehmen in der gesamten Umgebung die Dachaufbauten als Quergiebel und Schleppgauben zu. Ziel ist immer zusätzlichen Wohnraum zu schaffen ohne in die Breite zu gehen. Im Sinn der Innenraumverdichtung ist dieser Weg gangbar, optische Eindrücke dürfen nicht unbedingt entscheidungsbegründend sein. Baurechtlich ist der Antrag nicht zu beanstanden. Es könnte sich der Eindruck einstellen, dass eine dritte Geschoßfläche entsteht. Da das Doppelhaus aber als eine Einheit anzusehen ist (das Grundstück ist nicht geteilt) wird die 2/3-Fläche nicht erreicht. Dies wäre allerdings auch kein Grund für eine Verweigerung der Zustimmung, da alleine die Wandhöhe entscheidend ist. In der näheren Umgebung sind auch höhere Wandhöhen zu finden, so dass vergleichbare Bauten vorhanden sind und somit das Einfügegebot gewahrt wird.
Die umfassende Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Nach 3. BM Dr. Zimmer handelt es sich eigentlich um eine Aufstockung des Gebäudes, nachdem die Gaube über die gesamt Hausbreite verläuft.
GR Koch führt die im Dezember 2019 im Bauausschuss behandelte Bauanfrage ins Gedächtnis, die er als ansprechender bewertet wie den jetzigen Bauantrag.
Herr Schaller veranschaulicht, im Gegensatz zur Voranfrage entstehen mit dem nun vorgelegten Bauantrag zwei vollwertige Zimmer.
GRin Schöndorfer hält dies für eine gute Idee. Piding ist eine flächenmäßig kleine Gemeinde, junge Familien müssen unterstützt werden. Sie kann dem Antrag zustimmen.
GR Geigl schließt sich der Meinung an.
Die Schaffung von Wohnraum erscheint
ihm plausibel, lässt GR Pfannerstill erkennen. Beim Ausbau der zweiten Doppelhaushälfte entstünden zwei Vollgeschosse, macht er aufmerksam.
Das ist grundsätzlich richtig, gibt Herr Schaller zu. Entscheidend ist in solchen Fällen aber die Wandhöhe, die hier baurechtlich nicht zu beanstanden ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau von zwei Schleppgauben am bestehenden Anwesen Stoißbergstr. 28 a (Fl. Nr. 658/17) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "011/B/2 9. Änderung "St. Zeno Nord" gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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ö
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Stadtrat Bad Reichenhall hat die Aufstellung des Bebauungsplanes 9. Änderung „St. Zeno Nord“ im beschleunigten Verfahren beschlossen, führt Herr Schaller an. Die Beteiligung wurde bereits in der Sitzung vom 01.07.2019 ohne Einwände behandelt. Da sich nun geringfügige Änderungen (Veränderung im obersten Geschoß sowie Anrechenbarkeit von Garagengeschossen etc.) ergeben haben, wird die Gemeinde Piding nochmals um Stellungnahme gebeten. Die Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Bad Reichenhall unter Rathaus-online – Bauleitpläne eingesehen werden.
Die Unterlagen wurden geprüft, nachteilige Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding waren nicht festzustellen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes
011/B/2 9. Änderung „St. Zeno Nord“ der Stadt Bad Reichenhall; Einwände oder Bedenken werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Ausfstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung "St. Zeno Süd" nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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ö
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Stadtrat Bad Reichenhall hat am 12.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung „St. Zeno Süd“ beschlossen, sagt Herr Schaller. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- und Gewerbebebauung geschaffen werden. Hierbei sollen die Flächen für die derzeitige Bankfiliale an der Münchner Allee 2 in einem separaten Gebäude auf dem Grundstück Mozartstr. 1 erweitert werden. Als Nutzungsmaß soll eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,8 mit unterschiedlichen Gebäudehöhen für das zu errichtende Gebäude mit einer Höhe bis zu 22,50 m festgesetzt werden.
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Bad Reichenhall unter Rathaus-online – Bauleitplanungen nachzulesen.
Die Unterlagen wurden eingehend geprüft. Nachteilige Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding waren nicht festzustellen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Aufstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung „St. Zeno Süd“ der Stadt Bad Reichenhall; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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12. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.03.2020
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es folgen keine Wortmeldungen.
Datenstand vom 21.04.2020 14:05 Uhr