Datum: 20.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Piding
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 16.03.2020
3 Bauvoranfrage zum Errichten eines Jungviehstalles auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 39 (Fl. Nr. 904)
4 Bauantrag zum Errichten einer Doppelgarage mit Abstellraum auf dem Grundstück Salzburger Str. 8 (Fl. Nr. 35/4)
5 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wertstoffverladehalle mit Gleisanschluss Annahütte" gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
6 Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses auf dem Grundstück Zwieselstraße 6 (Fl. Nr. 771/10)
7 Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube am Anwesen Berchtesgadener Straße 7 (Fl. Nr. 25)
8 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Wohnhaus Auenstraße 21 (Fl. Nr. 1034/18)
9 Errichten von Misch- und Ausgleichsbehältern mit Flotationshalle auf dem Grundstück Am Gänslehen 9 (Fl. Nr. 304/8); Vorabklärung einer eventuellen Abstandsflächenübernahme und Bebauungsplanänderung
10 Verschiedenes
11 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 16.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 16.03.2020  wird genehmigt.

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3. Bauvoranfrage zum Errichten eines Jungviehstalles auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 39 (Fl. Nr. 904)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 39 soll ein Jungviehstall mit einer Länge von 23 m und einer Breite von 11 m mit einem überdachten Auslauf 16 m x 4,80 m, Höhe 5 m, errichtet werden, wofür eine Bauvoranfrage vorliegt, trägt Herr Schaller vor. Der Antragsteller betreibt eine aktive Landwirtschaft.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan festgesetzt als Acker/Grünland. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich richten sich nach § 35 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es, wie im vorliegenden Fall, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Alle diese Kriterien sind erfüllt. Allerdings gilt es in diesem besonderen Fall zu beachten, dass in der Nähe des geplanten Bauwerks ein Gewerbegebiet entstehen könnte und dieser Umstand für die Entscheidung doch maßgeblich sein könnte. Probleme könnten sich durch Emissionen der Landwirtschaft für ein mögliches Gewerbe ergeben. Deshalb wurden Stellungnahmen vom LRA Berchtesgadener Land, Immissionsschutz, und vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein eingeholt.
Stellungnahme des Landratsamtes BGL vom 16.03.2020:
„Bei den vorliegenden Abständen von mehr als 60 m können schädliche Umwelteinwirkungen bis zu einem Viehbestand von 200 Großvieheinheiten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Auf Grund der Größe des Stalls ist aus fachtechnischer Sicht daher nicht davon auszugehen, dass der geplante Stallneubau die gewerbliche Entwicklung beeinträchtigt.
Da derzeit ferner davon ausgegangen wird, dass im Gewerbegebiet keine Immissionsorte (z.B. Betriebsleiterwohnungen) geplant sind, ist dem geplanten Neubau des Stalles im Hinblick auf die Gewerbegebiete ohnehin nur eine untergeordnete Bedeutung beizumessen.
Sofern im Bereich des Gewerbegebiets keine Immissionsorte entstehen (z. B. Betriebsleiterwohnung), beeinträchtigt der geplante Stall die gewerbliche Entwicklung nicht. Sofern Immissionsorte geplant sind, ist für diese später ggf. ein gewisser Mindestabstand zum Stallgebäude (abhängig vom Viehbestand) einzuhalten. Die Gewerbebetriebe selbst werden durch den geplanten Stallneubau jedoch nicht beeinträchtigt.“
Stellungnahme des AELF 23.03.2020:
„Bei Ihrer Anfrage handelt es sich u. E. ausschließlich um immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten. Dazu verweisen wir auf die Untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt. Zudem sollte ein immissionsschutzrechtliches Gutachten durch den Vorhabensträger (Gewerbebetrieb) erstellt werden, um Einschränkungen für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb beurteilen zu können.
Aus landwirtschaftlicher Sicht ist darauf zu achten, dass der landwirtschaftliche Vollerwerbsbetrieb in seiner Entwicklungs- und Erweiterungsfähigkeit durch das Vorhaben (Gewerbegebiet) nicht eingeschränkt wird.
Grundsätzlich wird als Abstand zwischen Landwirtschaft und Wohnen etc. etwa 120 m im Außenbereich empfohlen.“

Den Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass im Grund keine negativen Auswirkungen durch das Bauvorhaben auf eine mögliche gewerbliche Entwicklung zu erwarten sind. Auch soll aus Sicht der Gemeinde eine Entwicklungs- und Erweiterungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes nicht beeinträchtigt werden. Es ist zwar noch keineswegs bekannt, was letztendlich errichtet wird, dennoch ist davon auszugehen, dass Wohnungen auszuschließen sind. Eine mögliche Betriebsleiterwohnung, wenn überhaupt gewünscht und zulässig, könnte sicher so platziert werden, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden.

Nach der baurechtlichen Prüfung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des LRA BGL und des AELF kann der Bauvoranfrage nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden.
 

Diskussionsverlauf

Herr Schaller fügt seinen Ausführungen hinzu, der Text im Sachverhalt sowie im Beschlussvorschlag wurde kurzfristig geändert und entspricht nicht mehr exakt dem Inhalt der Einladung zur aktuellen Sitzung. Die ursprünglich angedachte Beschränkung der Genehmigung (letzter Satz Sachverhalt und Beschlussvorschlag) wurde gestrichen. Diese hätte die Zustimmung rückgängig gemacht, wenn durch die Genehmigung der Bauvoranfrage das Gewerbegebiet in Frage gestellt worden wäre.
Weil GR Kleinert dazu nachhakt, erklärt Herr Schaller, die Bauvoranfrage ist lediglich baurechtlich zu prüfen. Diese  Prüfung hat ergeben, dass die Bauvoranfrage nicht zu beanstanden ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten eines Jungviehstalles auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 39 (Fl. Nr. 904) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Errichten einer Doppelgarage mit Abstellraum auf dem Grundstück Salzburger Str. 8 (Fl. Nr. 35/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner zeigt persönliche Beteiligung an und bittet 3. BM Dr. Zimmer, die Sitzungsleitung zu diesem TOP zu übernehmen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei BM Holzner die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

BM Holzner nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Herr Schaller berichtet, auf dem Grundstück Salzburger Str. 8 soll an der westlichen Grundstücksgrenze eine Doppelgarage mit einer Grundfläche von 6,99 m x 6,20 m errichtet werden. Die bestehende Garage soll in den Neubau integriert werden.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Gegen den Bau einer Garage bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Hinsichtlich der überbauten Fläche ist zu bemerken, dass sich im Hauptgebäude eine Metzgerei befindet und dafür die notwendigen Stellplätze befestigt sind. Trotzdem ist die überbaute Fläche des Grundstücks mit der Überbauung in der näheren Umgebung vergleichbar. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

GR Lerach weist daraufhin, dass sich auf dem Grundstück ein weiteres Nebengebäude befindet, und zwar auf der Seite des benachbarten Grundstückes Fl. Nr. 35/6. Zusammen mit dem geplanten Garagenneubau ist es möglich, dass von Seiten der Gemeinde eine Abstandsflächenübernahme notwendig wird.
3. BM Dr. Zimmer schlägt hinsichtlich der Abstandsflächen vor, in den Beschluss gleich eine eventuell notwendige Abstandsflächenübernahme für das Schulgrundstück aufzunehmen.  
Herr Schaller geht damit konform.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Doppelgarage unter Einbeziehung des vorhandenen Garagengebäudes auf dem Grundstück Salzburger Str. 8 (Fl. Nr. 35/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Sollte eine Abstandsflächenübernahme für das benachbarte Grundstück der Gemeinde Piding notwendig werden, wird dieser zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wertstoffverladehalle mit Gleisanschluss Annahütte" gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat am 09.07.2019 die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wertstoffverladehalle mit Gleisanschluss Annahütte“ beschlossen, lässt Herr Schaller verlauten. Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wertstoffverladehalle mit Gleisneubau auf dem Gelände des Stahlwerks Annahütte geschaffen werden.
Die Gemeinde Ainring bitte die Gemeinde Piding, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu dieser Bauleitplanung Stellung zu nehmen. Die ausgelegten Unterlagen wurden eingehend geprüft. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass durch diese Bauleitplanung Belange der Gemeinde Piding beeinträchtigt werden.
In Anbetracht der Sachlage soll auf eine evtl. weitere Verfahrensbeteiligung verzichtet werden.
Die Unterlagen zur Bauleitplanung sind auf der Homepage der Gemeinde Ainring unter Gemeinde Ainring – Aktuell – Bauleitplanverfahren einzusehen.  

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer macht aufmerksam, wenn in der geplanten Wertstoffverladehalle nicht nur betriebseigene Wertstoffe, sondern auch betriebsfremde Wertstoffe verladen werden, wird zusätzlicher Verkehr über die Bundesstraße 20 laufen. In diesem Fall ist die Gemeinde Piding durch höheres Verkehrsaufkommen betroffen. Obwohl er grundsätzlich das Verladen von Wertstoffen auf Schienenwege als positiv bewertet, regt er an nachzufragen , für welche Stoffe die geplante Verladehalle errichtet wird.
BM Holzner pflichtet 3. BM Dr. Zimmer bei und wird die Gemeinde Ainring entsprechend um Auskunft bitten.

3. BM Dr. Zimmer schlägt vor, den Beschlussvorschlag mit dem Hinweis zu ergänzen, dass auf eine Verfahrensbeteiligung verzichtet wird, soweit nur betriebseigene Stoffe verladen werden.

GR Kleinert ersucht um entsprechende Information über die Stellungnahme der Gemeinde Ainring in der nächsten Bauausschusssitzung.
BM Holzner sagt dies für eine der nächsten Bauausschusssitzungen zu.
 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Entwurfs der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Wertstoffverladehalle mit Gleisanschluss“ der Gemeinde Ainring; Einwände oder Bedenken dagegen werden nicht erhoben. Auf eine evtl. weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet, sofern auf dem Gelände nur Wertstoffe aus dem eigenen Betrieb verladen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses auf dem Grundstück Zwieselstraße 6 (Fl. Nr. 771/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Zwieselstraße 6 soll das vorhandene Gebäude abgebrochen und durch ein neues Wohnhaus als Einfamilienhaus mit Garage am gleichen Ort ersetzt werden, gibt Herr Schaller bekannt. Das Kellergeschoß bleibt bestehen, der Neubau mit einer Grundfläche von 11,09 m x 8,47 m und einer Firsthöhe von 7,45 m wird aufgesetzt.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Bei Betrachtung der umliegenden Bebauung ist festzustellen, dass sich das geplante Wohnhaus in die nähere Umgebung einfügt. Hinsichtlich der überbauten Fläche tritt keine Veränderung zum derzeitigen Bestand ein, so dass sich die Versiegelung des 909 m² großen Grundstückes im absolut üblichen Bereich bewegt.
Die zwei erforderlichen Stellplätze nach der Stellplatzverordnung sind im geplanten Carport nachgewiesen.  
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Zwieselstraße 6 (Fl. Nr. 771/10) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube am Anwesen Berchtesgadener Straße 7 (Fl. Nr. 25)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schaller soll am Anwesen Berchtesgadener Straße 7 in der nordwestlichen Dachhälfte eine Schleppgaube mit einer Breite von 5,40 m im Bereich einer bestehenden Dachgeschosswohnung eingebaut werden. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Allgemein sind Schleppgauben in Piding keine Besonderheit, wenn sie auch im alten Dorfkern noch selten sind. Jedoch im Hinblick auf die Schaffung und Verbesserung von notwendigem Wohnraum erscheint auch hier eine Zustimmung für gerechtfertigt.
Auf die Anzahl der erforderlichen Stellplätze hat der Einbau der Schleppgaube keinen Einfluss, da die Größe der Wohnung nicht verändert wird.
 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube im Anwesen Berchtesgadener Straße 7 (Fl. Nr. 25) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Wohnhaus Auenstraße 21 (Fl. Nr. 1034/18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

An das Wohnhaus Auenstraße 21 soll an der Südostseite ein Wintergarten mit einer Grundfläche von 13,25 m² und einer Höhe von 2,55 m bis 3,31 m angebaut werden, informiert Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Wintergärten sind im Gemeindegebiet vielfach vorhanden und stellen keine Besonderheit dar. Die überbaute Fläche ist im Vergleich zur Größe des Grundstücks mit 576 m² relativ untergeordnet; sie entspricht dem Durchschnitt der Bebauung der Grundstücke in der näheren Umgebung.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass das Einvernehmen erteilt werden kann.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Auenstraße 21 (Fl. Nr. 1034/18) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Errichten von Misch- und Ausgleichsbehältern mit Flotationshalle auf dem Grundstück Am Gänslehen 9 (Fl. Nr. 304/8); Vorabklärung einer eventuellen Abstandsflächenübernahme und Bebauungsplanänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Wie Herr Schaller erläutert, soll auf dem Grundstück Am Gänslehen 9 für die Vorklärung des Abwassers der Milchwerke eine Flotationsanlage mit Misch- und Ausgleichsbehältern errichtet werden. Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen den Milchwerken BGL, des Abwasserzweckverbands und der Gemeinde Piding. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde in Aussicht gestellt, dass die Milchwerke für diese Anlage einen Teilbereich des Klärwerkgeländes im Wege einer Pacht oder dgl. nutzen können. Nun hat sich aber herausgestellt, dass im Hinblick auf die Zugänglichkeit der Anlage und die laufende Anlieferung sowie auch für die Einleitung in das Klärwerk die Lage des Bauwerks östlich des Hochregallagers besser geeignet wäre. Zu diesem Zweck sollen die vorhandenen Lkw-Stellplätze für den Frischdienst überbaut werden. Auf der dadurch entstehenden Plattform mit einer Grundfläche von 40,5 x 16,0 m sollen eine Halle für die Flotationsanlage sowie die beiden runden Misch- und Ausgleichsbehälter errichtet werden. Die Höhe der Anlage soll entsprechend dem Hochregallager maximal 23 m betragen dürfen. Für die Säure- und Laugentanks sollen noch zwei Behälter zwischen der Anlage und dem Hochregallager am Ufer der Stoißer Ache errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Gänslehen“. Für die Umsetzung der geplanten Baumaßnahme ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Es soll nun geprüft werden, ob seitens des Bauausschusses eine grundsätzliche Bereitschaft zur angedachten Bebauungsplanänderung besteht. Eine endgültige Entscheidung soll natürlich erst nach Vorlage der Planung erfolgen, deshalb ist auch noch keine Beschlussfassung vorgesehen. Zunächst aber soll geklärt werden, ob die weitere Planung erfolgen kann. Die Prüfung der Frage auf eine mögliche Bebauungsplanänderung hat ergeben, dass sie in Anbetracht der Sachlage durchaus denkbar ist.
Eine weitere Voraussetzung zur Umsetzung des Vorhabens ist die Übernahme der Abstandsflächen. Die östliche Abstandsfläche soll auf dem Grundstück des AZV liegen, eine Zustimmung zur Übernahme wird vom AZV geprüft. Die nördliche Abstandsfläche würde sich auf das gemeindeeigene Grundstück Fl. Nr. 304/28 erstrecken, dass im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeingebrauch (Bauhof/Wertstoffhof) festgesetzt ist. Vorausgesetzt das geplante Bauwerk würde tatsächlich 23 m hoch werden, würde sich die übernommene Abstandsfläche maximal 5,75 m tief in das Gemeindegrundstück erstrecken, das wären ca. 90 m² von 345 m² Gesamtfläche. Der derzeitigen Nutzung als Parkplatz würde die Abstandsflächenübernahme nicht entgegentreten. Weiter sind in Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 9 BayBO beispielsweise auch Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 50 m³ Rauminhalt zulässig.
Im Hinblick auf die Notwendigkeit der Maßnahme kann empfohlen werden, den Milchwerken die Übernahme der Abstandsfläche in Aussicht zu stellen.

Diskussionsverlauf

Das Bauvorhaben betrifft das Abwasserkonzept „Sanierung und Erweiterung der Kläranlage“, schildert BM Holzner. Es ändert nicht das erstellte Konzept, sondern nur den Standort der Misch- und Ausgleichsbehälter, der einer Bebauungsplanänderung bedarf. Für die Gemeinde ergibt sich dadurch keine Verschlechterung, so der Sitzungsleiter. Die Milchwerke benötigen für weitere Planungen die grundsätzliche Ausrichtung der Gemeinde.

GR Rotter spricht das Grundstück Am Gänslehen 9 an, welches vom AZV und der Gemeinde Piding in Grundstücksteilung erworben wurde. Als Verbandsrat des Abwasserzweckverbandes Saalachtal befürchtet er durch eine Abstandsflächenübernahme die Entwertung des AZV-Grundstückes.
BM Holzner teilt diese Ansicht nicht. Dieses Grundstück wurde erworben, damit es frei von Bebauung bleibt und sichergestellt ist, dass die Garagen des Abwasserzweckverbandes problemlos angefahren werden können. Er erachtet eine Abstandsflächenübernahme für sinnvoll, wenn dadurch die für die Milchwerke notwendigen Abwasseranlagen zur Vorklärung auf deren eigenem Grundstück errichtet werden.

GR Pfannerstill erinnert an die ursprüngliche Planung der Milchwerke mit nur einem Behälter. Jetzt sollen zwei Behälter sowie eine Halle mit den Grund maßen von 40 x 16 Meter und einer Höhe von 18 Metern erstellt werden. Er vergleicht die frühere Planung mit der jetzigen und stellt die Frage, wie die Vorklärung der Abwässer bei der vorherigen Planung funktioniert hätte.
Damals lagen keine Pläne vor, so BM Holzner. Im Gemeinderat bzw. im AZV wurde jedoch die Möglichkeit besprochen, dass die Stoißer Ache im Uferbereich überbaut werden könnte. Das Wasserwirtschaftsamt hat Zustimmung signalisiert.

Auf Einwand von GR Utz verdeutlicht BM Holzner, weder für die Gemeinde noch für den AZV ist ein Grundstücksverkauf an die Milchwerke angedacht. Im Raum steht eine Abstandsflächenübernahme.

BM Holzner hält für das Protokoll fest wie folgt:
„Nach Einsichtnahme in die Planungen der Milchwerke erklärt der Gemeinderat in seiner Mehrheit, dass er sich eine Änderung des Bebauungsplanes zur Errichtung von Misch- und Ausgleichsbehältern mit Flotationshalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 304/8 vorstellen kann. Dies gilt nur, wenn sich während der Planungsphase keine gravierenden Nachteile für die Gemeinde ergeben.“

GR Pfannerstill legt Wert darauf festzuhalten, dass dies nicht einstimmig erklärt wurde.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö beratend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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11. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö beratend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es folgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 19.05.2020 15:24 Uhr