Datum: 18.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Piding
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.05.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 20.04.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.05.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
GR Dr. Zimmer kommt um 19:02 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 20.04.2020 wird genehmigt.
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3. Errichten einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück Trattbergstraße 6 (Fl. Nr. 654/8); Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gaisbergstraße Süd“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.05.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Trattbergstraße 6 soll eine Gartengerätehütte mit einer Grundfläche von 3,80 x 2,40 m und einer Höhe von 2,40 m errichtet werden, lässt Herr Schaller wissen. Dieses Gebäude ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Ziffer 1 BayBO grundsätzlich verfahrensfrei. Allerdings liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41. „Gaisbergstraße Süd“; das vorgesehene Bauwerk soll außerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet werden.
Nach § 31 Abs. 2 BauGB können Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und u. a. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Geräteschuppen und dergleichen sind auf Wohngrundstücken üblich und auch vertretbar. Sie dienen dem Selbstzweck des Grundstücks. Nach Angabe des Antragstellers hat der betroffene Nachbar sein Einverständnis zu dem Vorhaben erteilt.
Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Zustimmung zur isolierten Befreiung erteilt werden kann.
Diskussionsverlauf
GR Rotter sieht Probleme wegen der Dachrinne der Gartengerätehütte, die nicht über das Grundstück hinausragen soll.
Herr Schaller kann dies entkräften, denn bei dem Vorhaben handelt es sich um keine Grenzbebauung.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gaisbergstraße Süd“ zu, an der Nordseite des Grundstückes Trattbergstraße 6 (Fl. Nr. 654/8) eine Gartengerätehütte außerhalb der festgesetzten Baugrenze zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Errichten einer Reithalle auf dem Grundstück Neubichel 5-6 (Fl. Nr. 1615); Antrag zur Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.05.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller berichtet, für das Grundstück Neubichel 5-6 besteht eine Baugenehmigung für eine Reithalle vom 20.05.2010. Das Bauvorhaben wurde bisher noch nicht umgesetzt. Die Bauherrin hat nun einen weiteren Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung um weitere zwei Jahre gestellt.
Die Voraussetzungen für die ursprüngliche Baugenehmigung haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass eine Zustimmung erteilt werden kann.
Diskussionsverlauf
2. BM Kleinert spricht sich für eine Verlängerung der Baugenehmigung aus. Darüberhinaus möchte er wissen, ob es zur Weiterführung des Betriebes der Neubichler Alm Neuigkeiten gibt.
BM Holzner bestätigt Gespräche
, deren Ergebnisse dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorgestellt werden.
GR Dr. Zimmer bittet mit Nachdruck, Spekulationen im Bauausschuss über das Weiterführen eines Betriebes zu unterlassen und erinnert daran, es geht hier um die formelle Verlängerung einer Baugenehmigung.
Es wurden keine Einzelheiten genannt, rechtfertigt BM Holzner.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung für eine Reithalle auf dem Grundstück Neubichel 5-6 (Fl. Nr. 1615) um weitere zwei Jahre zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zur Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnräume im Anwesen Ahornstraße 7a (Fl. Nr. 1028/9)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.05.2020
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ö
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das Anwesen Ahornstraße 7a wurde als Wohn- und Betriebsgebäude errichtet, so Herr Schaller. Es enthält eine Wohnung im südlichen Teil (EG und OG) sowie einen betrieblichen Teil mit einem Lager im EG und Büroräumen im OG. Diese Büroräume werden nun nicht mehr benötigt und sollen als Wohnraum mit einer Fläche von ca. 133 m² für ein Familienmitglied umgenutzt werden. Zusätzlich ist an der Nordseite der Wohnung ein Balkon mit einer Grundfläche von ca. 7 x 4 m vorgesehen
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Grundsätzlich ist es so, dass in einem Mischgebiet ein minderer Schutz für die Wohnnutzung vorliegt. Der zulässige Störungsgrad ergibt sich aus der BauNVO dadurch, dass bestimmte gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind wie beispielsweise Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften oder Verwaltungsanlagen. Nicht mischgebietsverträglich sind Störungen durch Gewerbebetriebe, welche die Feierabend- und Nachtruhe beeinträchtigen.
Bei der Genehmigung der vorhandenen Wohnung wurde Wert daraufgelegt, dass sie in den vom gewerblichen Teil abgewandten Bereich des Gebäudes errichtet wurde. Mit der beantragten Nutzungsänderung wird dieser sinnvollen Systematik nicht gefolgt. Vielmehr erstreckt sich beispielsweise der geplante Balkon direkt zur gewerblichen Verkehrsfläche hin. Es besteht die Gefahr, dass es zu lärmbedingten Konflikten kommen kann. Zudem ist auch nicht auszuschließen, dass die Wohnung immer nur von Familienangehörigen genutzt wird, die sicher mehr Verständnis für die gewerbliche Situation aufbringen als Außenstehende.
Derzeit sind im gewerblichen Bereich zwar keine Betriebe vorhanden, die das Wohnen unmittelbar stören. Ob das auch in Zukunft so bleibt, ist ungewiss. Auch könnte sich eine Einschränkung der künftigen gewerblichen Nutzung durch die geplante Wohnnutzung ergeben.
Nach Abwägung aller relevanten Tatsachen wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Nutzungsänderung nicht zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
Herr Schaller gibt die schwierige Situation zu, hält es aber für sinnvoller, die Gewerberäume zu erhalten.
Weil Piding nicht mit Wohnraum gesegnet ist, kann GR Leirer einer Ablehnung des Bauantrags nicht folgen. Die Meinung, der geplante neue Balkon ist mehr Lärm ausgesetzt als der bereits vorhandene, teilt er nicht. Er kennt die örtlichen Gegebenheiten und sieht beim Lärm hier keine Unterschiede. GR Leirer befürwortet die beantragte Nutzungsänderung, mit der in optimaler Weise Wohnraum geschaffen wird.
GR Rotter unterstützt die Meinung der Verwaltung. Ursprünglich wurde für dieses Gebäude eine Einliegerwohnung für den Gewerbetreibenden genehmigt. Die Genehmigung weiteren Wohnraums widerspricht dem Wesen des Mischgebietes. Er spricht sich gegen die Befürwortung des Antrags aus.
GR Lerach kann den Ausführungen im Beschlussvorschlag nicht folgen und führt aus, die Bezeichnung „Mischgebiet“ bedeutet Wohnen und Gewerbe. Beides ist ursprünglich von der Gemeinde gewollt. Die Rechtsprechung sieht für ein Mischgebiet einen Wohnanteil zwischen 30 und 70 Prozent vor. Bei der Umwidmung von 130 m² Gewerbefläche in Wohnfläche verändert sich der Charakter des Mischgebietes nicht.
GR Brüderl steht der Nutzungsänderung positiv gegenüber und stellt die Schaffung von Wohnraum in den Vordergrund.
Die schwierige Sachlage räumt BM Holzner ein, bleibt aber bei der ablehnenden Haltung zur Nutzungsänderung. Zu bedenken ist, bei Anwohnerbeschwerden wegen Gewerbelärm verliert meist
ens der Gewerbebeitrieb, auch in Mischgebieten.
Den Grundsatz im Mischgebiet „Wohnen hat auf Gewerbe Rücksicht zu nehmen und umgekehrt“ betont GR Lerach und fügt hinzu, ein Mischgebiet weist höhere Lärm-Grenzwerte auf.
GR Dr. Zimmer weist hin, die Gewerbebetriebe im vorliegenden Mischgebiet sind mischgebietstauglich. Dem Beschlussvorschlag wird es nicht zustimmen.
BM Holzner lässt über den vorgeschlagenen Beschluss abstimmen, der mit einem Stimmenverhältnis von 3:8 abgelehnt wird.
Auf Intervention von GR Dr. Zimmer ändert Herr Schaller den negativ gefassten Beschlussvorschlag zu einem positiven.
BM Holzner bittet das Gremium um erneute Abstimmung.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnräume im OG des Anwesen Ahornstraße 7a (Fl. Nr. 1028/9) zu, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.05.2020
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller kommt zurück auf TOP 5 der Bauausschusssitzung vom 20.04.2020 (Stellungnahme zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wertstoffverladehalle mit Gleisanschluss Annahütte“ gemäß § 4 Abs. 1 BauGB). Er gibt bekannt, dass nach Auskunft der Gemeinde Ainring ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wurde und in der geplanten Wertstoffverladehalle ausschließlich betriebseigene Stoffe verladen werden dürfen
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7. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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18.05.2020
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Dr. Zimmer fragt nach dem Stand des Projektes „Hutschn“, deren Errichtung auf einer Wiese am Gasthaus Johannishögl in Gemeinschaft mit der Berchtesgadener Land Tourismus GmbH geplant ist.
Versicherungsrechtlich ist diese
r Standort noch nicht geklärt, erläutert BM Holzner und verspricht, den Bauausschuss zu gegebener Zeit zu informieren.
Datenstand vom 24.06.2020 14:20 Uhr