Datum: 20.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal im Gasthaus Altwirt, Berchtesgadener Straße 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 23.06.2020
3 Bauantrag zum Errichten eines Milchziegenstalles und einer Heubelüftungshalle auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450)
4 Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Marzoller Weg 5 (Fl. Nr. 635)
5 Errichten eines Jungviehstallanbaus an das bestehende Stallgebäude auf dem Grundstück Högler Str. 68 (Fl. Nr. 1322/1); Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung
6 Bauantrag zum Errichten eines Zweifamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Petersplatz 5 (Fl. Nr. 78)
7 Verschiedenes
8 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 23.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 23.06.2020  wird genehmigt.

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3. Bauantrag zum Errichten eines Milchziegenstalles und einer Heubelüftungshalle auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Klingerweg 1 besteht ein landwirtschaftlicher Betrieb zur Erzeugung von Ziegenmilch, berichtet Herr Schaller. Der Betrieb soll nun erweitert werden, da die vorhandenen Stallungen nicht mehr ausreichen. Dafür liegt nun ein Bauantrag zum Errichten eines Stallgebäudes für 300 Ziegen sowie einer Heubelüftungshalle vor. Das Stallgebäude soll eine Grundfläche von 60,40 x 28,90 m sowie eine Höhe von 6,67 m haben. Es handelt sich dabei nicht um ein kompaktes Stallgebäude sondern um eine dreiteilige Gebäudekonstruktion. Mittig befindet sich der Futtertisch sowie die Futterbarren. Daran schließt sich beidseitig eine nicht überdachte Auslauffläche an und in der Folge jeweils überdachte Liegeflächen inklusive erhöhter Liegeflächen. Damit wird den Anforderungen für eine artgerechte Ziegenhaltung entsprochen.
Die Heubelüftungshalle soll eine Grundfläche von 42,40 x 12 m mit einer Firsthöhe von 9,18 m erhalten. In der Halle sind vier Trocknungsboxen, eine Abladestelle sowie verschiedene technische Einrichtungen untergebracht.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan als Acker/Grünland festgesetzt. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Demnach sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und u. a., wie im vorliegenden Fall, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass diese Kriterien alle erfüllt sind. Es handelt sich um einen bestehenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb; auch die Betriebsnachfolge ist bereits geregelt.
So gesehen kann dem Bauantrag zugestimmt werden.  

Diskussionsverlauf

BM Holzner fügt den Ausführungen von Herrn Schaller hinzu, die notwendige Absegnung des Vorhabens durch das zuständige Landwirtschaftsamt ist erteilt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Milchziegenstalles und einer Heubelüftungshalle auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Marzoller Weg 5 (Fl. Nr. 635)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Garagen- und Wohngebäude Marzoller Weg 5 soll abgebrochen werden und durch ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen ersetzt werden, führt Herr Schaller an. Der Neubau soll eine Grundfläche von 21,15 m x 12,52 m und eine Firsthöhe von 8,87 m erhalten. Ein Kellergeschoß ist nicht geplant. Das Grundstück hat eine Fläche von 923 m² und ist voll erschlossen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Ein Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Art und Maß der geplanten baulichen Nutzung entspricht der umliegenden Wohnbebauung. Hinsichtlich der überbauten Fläche ist festzustellen, dass die Grünflächen im Vergleich zur bisherigen Bebauung eher zunehmen. Somit kann die Überbauung des Grundstücks in der vorgesehenen Größenordnung und auch im Hinblick auf die Innenraumverdichtung akzeptiert werden.
Die notwendigen Stellplätze nach der örtlichen Stellplatzsatzung sind vorhanden.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

Weil sich GR Rotter nach der GRZ erkundigt, verweist Herr Schaller auf § 34 BBauGB. Das darin verankerte Einfügegebot ist eingehalten.

GR Lerach stellt die Abstandsflächen in Frage und bezieht sich dabei auf die Bauordnung. Diese sagt aus, halbierte Abstandsflächen auf zwei Seiten sind beschränkt auf 16 Meter. Hier liegen jedoch 21 Meter vor.
Herr Schaller stimmt zu und verweist auf das Landratsamt, welches darüber entscheiden wird.

GR Rotter vermisst hinsichtlich der Anzahl von 7 Wohnungen die Errichtung einer Tiefgarage.
Diese ist laut Stellplatzsatzung nicht vorgesehen, so Herr Schaller. 12 Stellplätze sind jedoch nachgewiesen.
2. BM Kleinert hebt hervor, das Fehlen einer Tiefgarage ist dem hohen Grundwasserspiegel geschuldet. Wie bereits in der vorhergehenden Bauausschusssitzung betont er, Innenraumverdichtung zur Beschaffung von Wohnraum ist gewünscht. 2. BM Kleinert begrüßt deshalb ausdrücklich das vorliegende Bauvorhaben.

Im Vergleich zu den Häusern der Umgebung erscheinen GR Dr. Zimmer drei Geschosse ziemlich hoch. Das zu errichtende Gebäude rückt bis auf 3,50 Meter an die Grundstücksgrenze heran. Den Einwand von Herrn Schaller, das bestehende Gebäude sei höher, lässt er nicht gelten. Der jetzige Bau steht nicht so nahe an der Grundstücksgrenze, stellt GR Dr. Zimmer fest.

Die Stellplätze sind so wie sie im Plan ersichtlich sind, nicht anfahrbar, moniert GR Dr. Zimmer und fordert diesbezüglich eine Überarbeitung. Er bittet um entsprechende Ergänzung des Beschlussvorschlages.
Herr Schaller und BM Holzner zeigen sich einverstanden. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend den Vorgaben der Stellplatzsatzung erweitert.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Marzoller Weg 5 (Fl. Nr. 635) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen muss der örtlichen Stellplatzsatzung entsprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Errichten eines Jungviehstallanbaus an das bestehende Stallgebäude auf dem Grundstück Högler Str. 68 (Fl. Nr. 1322/1); Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Zum Anbau eines Jungviehstalles an das bestehende Stallgebäude auf dem Grundstück Högler Straße 68 wurde am 15.07.2010 eine Baugenehmigung erteilt, so Herr Schaller. Das Vorhaben wurde noch nicht ausgeführt. Der Bauherr beantragt nun eine weitere Verlängerung um zwei Jahre.
Die Voraussetzungen für die ursprünglich erteilte Baugenehmigung haben sich nicht geändert. Daher kann dem Antrag auf Verlängerung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung zum Errichten eines Jungviehstallanbaus an das bestehende Stallgebäude auf dem Grundstück Högler Str. 68 (Fl. Nr. 1322/1) um weitere zwei Jahre zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Errichten eines Zweifamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Petersplatz 5 (Fl. Nr. 78)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller verkündet, das auf dem Grundstück Petersplatz 5 stehende alte Wohngebäude soll abgebrochen und durch ein Zweifamilienhaus mit Carport ersetzt werden. Das geplante Wohngebäude soll eine Grundfläche von 16,00 x 8,50 m und eine Firsthöhe von ca. 7,67 m erhalten. Entgegen dem Bestandsgebäude wird der Neubau in Richtung Norden verschoben; der vorhandene Schuppen wird entfernt.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein. Die Überbauung des Grundstücks kann in der vorliegenden Form noch hingenommen werden, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenraumverdichtung. Die Grundstücke in der Nachbarschaft weisen zum Teil einen höheren Versiegelungsgrad auf, sodass die vorgelegte Planung akzeptiert werden kann. Die versorgungstechnische Erschließung des Grundstücks ist vollständig, die Zufahrt ist durch ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrtrecht sichergestellt.
Die notwendigen vier Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit dem Carport und auf dem Freigelände nachgewiesen.
Nach Prüfung des Bauantrages kann eine Zustimmung empfohlen werden.

Diskussionsverlauf

Der Tatbestand, dass die vorgeschriebenen Abstandsflächen zu den Garagen und der Werkstatt des Nachbargrundstücks nicht eingehalten sind, unterliegt der Prüfung durch das Landratsamt, schiebt Herr Schaller nach. Er wird diesbezüglich in seiner Stellungnahme an das Landratsamt einen Hinweis anbringen.

GR Brüderl bezeichnet die Zufahrt zum Baugrundstück als sehr schmal. Er erkundigt sich, ob der Baustellenverkehr geregelt ist.
Herr Schaller verweist auf das bestehende Geh- und Fahrtrecht.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Zweifamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Petersplatz 5 (Fl. Nr. 78) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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8. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf Anregung von GR Geigl schildert 2. BM Kleinert die Beschwerden von Anwohnern aus dem Gemeindebereich Bichlbruck. Darin geht es um den Ausweichverkehr, der durch eine Baustelle in Hammerau in hohem Maß hervorgerufen wird. Es stellt sich die Frage, wie dieser Ausweichverkehr vermieden werden kann.
BM Holzner lässt wissen, die Gemeinde Ainring wurde deshalb bereits am 09.07.2020 kontaktiert. Laut deren Rückmeldung vom 16.07.2020 sind in der Gemeinde Ainring keine Beschwerden b ekannt. Der Kontakt zur Gemeinde Ainring bleibt weiterhin bestehen und gegebenenfalls wird gemeinsam die Sperrung der Bichlbrucker Straße angeordnet, so der Bürgermeister.

Datenstand vom 11.08.2020 13:12 Uhr