Datum: 10.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal im Gasthaus Altwirt, Berchtesgadener Straße 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 20.07.2020
3 Bauantrag zum Einbau zweier Schleppgauben am bestehenden Wohngebäude der Jahnstr. 9 (Fl. Nr. 275/7)
4 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Am Gänslehen"; Zustimmung zum Änderungsantrag (Aufstellungsbeschluss)
5 Verschiedenes
6 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.08.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 20.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.08.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 20.07.2020 wird genehmigt.

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3. Bauantrag zum Einbau zweier Schleppgauben am bestehenden Wohngebäude der Jahnstr. 9 (Fl. Nr. 275/7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.08.2020 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, das bereits bestehende Wohngebäude an der Jahnstraße 9 soll zwei Schleppgauben erhalten. Je eine Schleppgaube soll an der Nord- und Südseite entstehen. Die nördliche Gaube für Küche und Bad/WC soll eine Breite von 6,01 m, die südliche Gaube für das Kinderzimmer eine Breite von 2,82 m erhalten.

Das Baugrundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 1 „Jahnstraße“. Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die geplante Baumaßnahme eingehalten werden. Die geplanten Schleppgauben stehen dem Bebauungsplan nicht entgegen.

Durch die Grundstücksteilung in der Vergangenheit ist eine notwendige Abstandsfläche zum östlichen Grundstück hin entstanden. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land sind aber nur die Gebäudeseiten abstandsflächenrechtlich zu betrachten, welche eine Veränderung durch die Baumaßnahme erfahren.

Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen über notwendige Stellplätze. Somit können wegen fehlender Grundlage auch keine Stellplätze gefordert werden. Im Übrigen ist ein Garagenstellplatz vorhanden.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

Analog vergangener Fälle – zum Beispiel in der Egerländer Straße – kann auch hier kein weiterer Stellplatz gefordert werden, verdeutlicht Herr Schaller. So wie in ähnlich alten Bebauungsplänen existiert auch für den Bebauungsplan „Jahnstraße“ keine Stellplatzsatz ung. Die Forderung eines weiteren Stellplatzes wäre auch nicht durch die Bayerische Bauordnung gedeckt. Der Bauamtsleiter steht deswegen mit dem Landratsamt in Verbindung. Dieses wird eine juristisch fundierte Grundsatzentscheidung herbeiführen.

GR Rotter kommt um 19:09 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses anwesend (inkl. des Bürgermeisters) und stimmberechtigt.

Auf Frage von BM Holzner macht Herr Schaller klar, für drei Wohnungen stehen für das Wohngebäude Jahnstraße 9 zwei Stellplätze zur Verfügung.
BM Holzner kann dem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen, auch wenn Wohnraumschaffung grundsätzlich gewünscht ist. Er argumentiert mit der schwierigen Parksituation, die im Bereich Jahnstraße vorherrscht. Die Zufahrtsverhältnisse sind dort sehr beengt, geparkt wird deshalb am Fußballplatz.

Obwohl er die Parkverhältnisse ebenfalls als schlecht bewertet, spricht sich GR Leirer für die Zustimmung des Antrags aus. Wegen zwei Schleppgauben werden nicht mehr Personen einziehen. Die Situation wird sich deswegen nicht verschlimmern.

Es entstehen keine neuen Wohnungen, so auch GR Lerach. Deshalb kann er den Antrag befürworten.

2. BM Kleinert wird zustimmen, obwohl er Bedenken anmelden muss. Ihm sind Beschwerden vom Vorstand der Fußballabteilung des ASV Piding bekannt, weil viele Anwohner die Parkplätze am Sportplatz nutzen. Auf Bitte des Vorstandes ersucht er, das Problem anzugehen.
GR Pfannerstill pflichtet den Ausführungen von 2. BM Kleinert bei.
Den Sachverhalt grundsätzlich bestätigend fügt Herr Schaller hinzu, objektiv betrachtet handelt es sich hier einen öffentlichen Parkplatz.

Die Nachbarn stimmten dem Bauvorhaben durch ihre Unterschrift zu, setzt Herr Schaller auf Frage von GR Brüderl in Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau zweier Schleppgauben in das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Jahnstraße 9 (Fl. Nr. 275/7) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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4. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Am Gänslehen"; Zustimmung zum Änderungsantrag (Aufstellungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.08.2020 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Am Gänslehen 9 soll für die Vorklärung des Abwassers der Milchwerke eine Flotationsanlage mit Misch- und Ausgleichbehältern errichtet werden, lässt Herr Schaller wissen. Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen den Milchwerken BGL, des Abwasserzweckverbandes und der Gemeinde Piding.
Zur Durchführung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Gänslehen“ notwendig.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20. April 2020 wurde das Thema bereits besprochen. Dabei ging es um eine grundsätzlich mögliche Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes sowie um die Übernahme einer Abstandsfläche auf das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 304/28. Mehrheitlich, jedoch nicht einstimmig, hat der Ausschuss erklärt, dass er sich eine Änderung des Bebauungsplanes vorstellen kann. Die Änderung des Bebauungsplanes soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt werden.
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes soll die Antragstellerin tragen. Die Aufträge für die Planungsleistungen sollen im nichtöffentlichen Teil vergeben werden.

Diskussionsverlauf

Wie BM Holzner erklärt, ist zur Errichtung einer Vorreinigungsanlage durch die Milchwerke die vorliegende Bebauungsplanänderung notwendig. Dieses Bauvorhaben ist Teil des Gesamtkonzeptes zur Erweiterung der Kläranlage des AZV.

GR Dr. Zimmer bewertet die Abwasserübergabe an der Grundstücksgrenze als richtigen Schritt. Er regt an, die Errichtung der Kläranlagenerweiterung mit dem vorliegenden Projekt der Molkerei zu koordinieren.

Für die Bebauungsplanänderung ist ein halbes bis ein dreiviertel Jahr zu veranschlagen, beantwortet Herr Schaller die Frage von GR Dr. Zimmer.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Gänslehen“ im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Abwasservorreinigungsanlage zu. Die Kosten zur Änderung des Bauleitplanverfahrens trägt die Antragstellerin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.08.2020 ö beratend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller berichtet, die in der Bauausschusssitzung vom 23.06.2020 beanstandeten Hecken im Bereich der Untersberg- bzw. Rupertistraße erhielten in der Zwischenzeit einen Rückschnitt.

Darüber hinaus gibt der Bauamtsleiter bekannt, für das Rathaus und den Alten Pfarrhof wurde die Feuerbeschau durchgeführt,  die Abnahme durch das Landratsamt ist mittlerweile erfolgt, Beanstandungen gab es keine.  

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6. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.08.2020 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach unterrichtet das Gremium von der Vorstellung einer Hochwasser-Kartierung für die Saalach durch das Wasserwirtschaftsamt. Es fehlen die Berechnungen für die Stoißer Ache und den Högler Bach.
Laut Aussage von GR Koch soll dies bis Ende des Jahres erfolgen.
Herrn Schaller liegen diesbezüglich keine aktuellen Informationen vor. Er wird der Bitte von GR Lerach nachkommen und Erkundigungen einholen.
Die Grundstücke an der Lattenbergstraße für den Neubau des Feuerwehrhauses und der Milchwerke blieben beim Hochwasser am 04.08.2020 hochwasserfrei, kann der Bauamtsleiter in diesem Zusammenhang berichten.

GR Utz spricht Beschwerden von Anwohnern des Almwegs im Ortsteil Urwies an. Demnach wird auf dieser Straße mit Wohnmobilen und -anhängern zum Wanderparkplatz gefahren. Möglicherweise schafft ein Verkehrsschild mit dem Hinweis „Sackgasse“ Abhilfe. Auch stellt sich die Frage, wie lange derartige Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen dürfen.
Ein zugelassenes Fahrzeug darf auf jedem Parkplatz stehen, so Herr Schaller. Allerdings können Wohnmobile verboten werden. Ein Problem stellt die Überwachung eines solchen Verbotes dar.

GR Utz bittet um Klärung, warum der Weg in Richtung Aufham ab dem Wanderparkplatz in Urwies für Radfahrer gesperrt ist.
Dieser Weg führt auf privatem Grund durch einen Bauernhof, wo mit schweren Maschinen rangiert wird. Vermutlich ordnete die Gemeinde Anger die Sperrung deshalb an, führt Herr Schaller an.
Ihm liegen zur Sperrung keine Informationen über eine Absprache mit der Gemeinde Piding vor, versichert BM Holzner. Weil Privatgrund betroffen ist, sollte der Sachverhalt in nichtöffentlicher Sitzung besprochen werden.
Angeblich steht das Sperrschild auf dem Gebiet der Gemeinde Piding, schiebt GR Utz nach.

GR Rotter kommt zurück auf den in TOP 4 enthaltenen Neubau der Flotationsanlage durch die Milchwerke. Er sorgt sich um die Kläranlage des AZV, denn es könnte ungereinigtes Wasser von den Milchwerken einlaufen.
Das hohe Fassungsvermögen und die technischen Anlagen der geplanten Misch- und Ausgleichsbehälter sorgen  für Havariefälle vor, weist BM Holzner hin.

Datenstand vom 16.09.2020 14:36 Uhr