Datum: 15.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal im Gasthaus Altwirt, Berchtesgadener Straße 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.09.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Entschuldigt wegen Krankheit ist GR Leirer.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.08.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.09.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 10.08.2020 wird genehmigt.
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3. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Gewerbegebiet am Gänslehen"; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.09.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
In der Sitzung des Bauausschusses vom 10.8.2020 wurde dem Antrag der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Gänslehen“ zugestimmt, berichtet Herr Schaller. Der Entwurf der vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.08.2020 liegt zur Kenntnisnahme und Entscheidung vor.
Auf Vorschlag von BM Holzner verzichtet das Gremium auf das Verlesen des Satzungsentwurfes und dessen Begründung. Beides wurde den Gemeinderäten mit der Einladung zur Verfügung gestellt.
Diskussionsverlauf
Nach Information von BM Holzner wurde die Begründung zur Bebauungsplanänderung sowie das weitere Vorgehen mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land abgestimmt bzw. so erstellt wie vom Landratsamt empfohlen.
Auf Nachfrage von GR Koch lässt Herr Schaller wissen, in die geplanten Garagen können die Lkws nur einseitig einfahren.
Diese müssen rückwärts ausparken, merkt BM Holzner an.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Gänslehen“ in der Fassung vom 27.08.2020 zustimmend Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte (öffentliche Bekanntmachung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Erweiterung des Betriebsgebäudes Produktion 1 der Milchwerke BGL Hockerfeld 5-8, Fl. Nr. 632/1); Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung des Bescheides nach § 16 BImSchG vom 17.08.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.09.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schaller besteht für die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG ein Bescheid nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Erweiterung des Betriebsgebäudes der Produktion 1 sowie für die Errichtung einer Anlage zur Flaschenvorreinigung. Die Maßnahmen zur Errichtung der Erweiterung der Produktion 1 (Flaschenreinigung inkl. -abfüllung) befinden sich derzeit wie genehmigt in Umsetzung. Die Erweiterungsmaßnahmen des Gebäudes im Osten, angrenzend an das Hochregallager 1, zur Errichtung der Flaschenvorreinigung konnte aus betrieblichen Gründen bisher noch nicht begonnen werden. Die Milchwerke haben daher beim LRA Berchtesgadener Land einen Antrag auf Verlängerung des Bescheides vom 17.08.2016 um 2 Jahre beantragt. Die Gemeinde Piding wird hierzu um Stellungnahme gebeten.
Der Bauausschuss stimmte dem ursprünglichen Bauvorhaben in der Sitzung des Bauausschusses vom 05.08.2015 zu. Die Voraussetzungen für die damalige Zustimmung haben sich seither nicht verändert, so dass einer Zustimmung für die beantragte Verlängerung nichts entgegensteht.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt einer Verlängerung des Bescheids vom 17.08.2016 um zwei Jahre zur Errichtung einer Flaschenvorreinigung auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl. Nr. 632/1) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Thundorf nördlich der Schule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.09.2020
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ö
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung vom 15.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Thundorf nördlich der Schule“ beschlossen, so Herr Schaller. Dieser Bebauungsplan sieht im Wesentlichen die Überplanung einer bisherigen Außenbereichsfläche für Wohnnutzung vor.
Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplanes „Thundorf nördlich der Schule“ der Gemeinde Ainring; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zum Aufstocken des Betriebsgebäudes und Nutzungsänderung des Erdgeschosses des Anwesens Reichenhaller Straße 3 (Fl. Nr. 795/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.09.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das bestehende einstöckige Mittelteil des Gewerbegebäudes Reichenhaller Straße 3 soll eine zweite Etage mit Räumen für Bürozwecke erhalten, gibt Herr Schaller bekannt. Zudem soll im bestehenden Erdgeschoss die Nutzung von Maschinen- und Lagerräumen in Büroräume erfolgen.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich um einen zulässigerweise errichteten gewerblichen Betrieb. Dessen bauliche Erweiterung ist möglich, wenn sie im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass diese Voraussetzung zutrifft. Die Abweichung vom Flächennutzungsplan, in dem das Grundstück als Acker/Grünland festgesetzt wurde, kann dem Vorhaben daher nicht entgegengehalten werden.
Durch die Aufstockung entsteht eine Überschreitung der Abstandsfläche an der südöstlichen Grundstücksgrenze, welche aber vom Nachbarn übernommen wird.
Die Erschließung ist gesichert.
Die gemäß Satzung notwendigen Stellplätze sind vorhanden. Die Büro-Nutzfläche beträgt ca. 390 m². Dafür sind 10 Stellplätze notwendig, die auf dem Grundstück vorhanden sind.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Die Nutzungsänderung ist mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land abgestimmt worden; Probleme sind nicht zu erwarten, fügt BM Holzner den Ausführungen des Bauamtsleiters hinzu.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Aufstockung des Mittelbaus und zur Nutzungsänderung der Räume im Erdgeschoss des bestehenden Gewerbegebäudes auf dem Grundstück Reichenhaller Straße 3 (Fl. Nr. 795/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in den südlichen Teil der Wiederkehr des Anwesens Johannishögl 2 (Fl. Nr. 1658/0)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.09.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller zeigt auf, in den bestehenden landwirtschaftlichen Teil (Wiederkehr) des Anwesens Johannishögl 2 soll im südlichen Teil eine Wohnung eingebaut werden. Der Eigentümer wird diese Wohnung für die Familie eines Kindes nutzen. Vom alten Stall bleiben ca. 2/3 erhalten, welcher aber derzeit ungenutzt ist.
Die landwirtschaftliche Nutzung als Rinderzucht (ausschließliche Freilandhaltung) auf dem Grundstück bleibt bestehen und es ist geplant, dass sie von den Kindern fortgeführt wird.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Das Vorhaben ist außenbereichsverträglich im Sinn des § 35 Abs. 4 Ziffer 5 BauGB. Demnach ist der Einbau einer Wohnung möglich, wenn das vorhandene Gebäude zulässiger Weise errichtet wurde, die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude angemessen ist und eine Nutzung durch die eigene Familie erfolgt. Das Vorhaben widerspricht auch nicht dem Flächennutzungsplan, in dem eine landwirtschaftliche Fläche festgesetzt wurde. Es besteht auch keine Gefahr der Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung. Nach Angaben des Bauherrn bestehen bezüglich des bestehenden Denkmalschutzes keine Bedenken seitens des Landratsamtes oder der Denkmalschutzbehörde.
Die gemäß der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze sind vorhanden und befinden sich unter einer renovierten Remise.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Der landwirtschaftliche Gesamteindruck des Gebäudes bleibt erhalten, ergänzt Herr Schaller.
GR Rotter erinnert, ein derartiger Bauantrag ist dem Bauausschuss bereits vor ca. sieben Jahren vorgelegen.
Dem auch von Seiten der Gemeinde zugestimmt wurde, ergänzt Herr Schaller und prognostiziert, entgegen der damaligen Ablehnung des Landratsamtes schaut es nun besser aus.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in den südlichen Teil der Wiederkehr im Anwesen Johannishögl 2 (Fl. Nr. 1658) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.09.2020
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller kommt zurück auf den TOP 6 „Anfragen und Anträge“ der letzten Bauausschusssitzung (10.08.2020). Hier sprach GR Lerach die fehlende Hochwasser-Kartierung zu Saalach und Stoißer Ache im Bereich Piding an. Nach zwischenzeitlicher Erkundigung des Bauamtsleiters liegen dem Wasserwirtschaftsamt noch immer keine Ergebnisse vor.
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9. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.09.2020
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Dr. Zimmer möchte wissen, wer für den Bach zuständig ist, der von der Johannes-Kapelle am Högl in Richtung Anwesen Johannishögl 2 läuft. Bei Starkregen läuft dieser Bach über und vernässt extrem die Wiese in diesem Bereich, die daraufhin weder gemäht noch beweidet werden kann.
Laut Herrn Schaller handelt es sich hier um ein Gewässer der III. Ordnung, für welches die Gemeinde zuständig ist. Er entsinnt sich, beim Bau der Högler Straße war man sich der Entwässerung in die Wiese bewusst. Der Bauamtsleiter wird das Problem mit dem Leiter des Bauhofs besprechen.
BM Holzner dankt GR Dr. Zimmer für die Information.
Datenstand vom 26.05.2021 11:15 Uhr