Datum: 19.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Saal im Gasthaus Altwirt, Berchtesgadener Straße 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 15.09.2020
3 Errichtung eines Carports mit Stellfläche, eines Zauns inkl. Sichtschutz und eines Geräteschuppens in der Haindlstraße 14, Fl. Nr. 258
4 Erweiterung einer bestehenden Wohnung in der Lindenstr. 29, Fl. Nr. 1056/6
5 Verschiedenes
6 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Entschuldigt sind die Gemeinderäte Christian Kleinert (vertreten durch Christian Wagner), Rüdiger Lerach (vertreten durch 3. BMin Sabine Wolf) sowie Markus Schmidtmeier.

BM Holzner informiert das Gremium über die heute von Landrat Bernhard Kern vorgestellten strikten Maßnahmen zur Unterbindung des Infektionsgeschehens im Landkreis Berchtesgadener Land.

Neben Herrn Schaller stellt heute auch Herr Schuster einige Tagesordnungspunkte vor, lässt BM Holzner vorab wissen.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 15.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 15.09.2020 wird genehmigt.

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3. Errichtung eines Carports mit Stellfläche, eines Zauns inkl. Sichtschutz und eines Geräteschuppens in der Haindlstraße 14, Fl. Nr. 258

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Haindlstraße 14 (Fl. Nr. 258) sollen ein Carport mit Stellfläche, ein Zaun inkl. Sichtschutz und ein Geräteschuppen errichtet werden, berichtet Herr Schuster.
Der Carport bietet im hinteren Bereich zusätzlich Platz für Mülltonnen, die überbaute Fläche beträgt 20,32 m². Die Pflasterung reicht 1,10 m über den Carport hinaus, um den Weg zu den Mülltonnen zu befestigen. Die gesamte Pflasterfläche beträgt 24 m².
Der Zaun ist mit waagrechter Lattung aus Lärchenholz mit einer Höhe von 1,10 m geplant. Die Pfosten aus Granit messen 12 x 12 cm mit einer von Höhe 1,20 m. Die Zaunlänge beträgt 6,20 m.
Im Anschluss an den Zaun soll ein 1,80 m hoher Sichtschutz errichtet werden. Die Pfosten bestehen wiederum aus Granitpalisaden mit 15 x 15 cm im Querschnitt und sind 1,90 m hoch. Die Lattung entspricht dem Zaun. Die Länge des Sichtschutzes beträgt 22,90 m.
Im Nordosten des Grundstücks soll ein Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 5,00 x 3,50 m für Gartengeräte errichtet werden.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Haindlstraße“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Dieser Bebauungsplan enthält Baugrenzen und die Vorgabe von 1,20 m hohen Maschendrahtzäunen mit bis zu 1,50 m hohen Hecken zur Hinterpflanzung als Einfriedung.
Da der Carport mit zugehöriger Pflasterung und der Geräteschuppen außerhalb der Baugrenzen liegen sowie der Zaun mit Sichtschutz nicht dem Bebauungsplan entspricht, beantragt der Bauherr eine Befreiung von diesen Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB.

Bezüglich des Carports wollen die Gemeinde sowie der Gesetzgeber es den Bürgern erleichtern, selbst Stellplätze zu schaffen, um öffentliche Verkehrswege nicht zu Parkraum verkommen zu lassen. Ein fest vorgeschriebener Maschendrahtzaun nach dem fast 60 Jahre alten Bebauungsplan ist nicht mehr zeitgemäß, die geplante Holzlattung mit Steinstehlen überdies optisch ansprechend. Im Bereich des geplanten Sichtschutzes durch Erhöhung des Holzzaunes wird der Sichtschutz derzeit durch ein Holzlager des Nachbarn und eine tiefe Hecke gewahrt. Der Geräteschuppen zur Unterbringung von Gerät zur Pflege der ca. 700m² umfassenden Grünfläche auf dem Grundstück ist verhältnismäßig, auch auf umliegenden Grundstücken finden sich Schuppen und Lauben. Ein Teil des geplanten Geräteschuppens besteht bereits, es wurde offensichtlich übersehen, hierfür eine Genehmigung einzuholen. Dies soll hiermit nachgeholt werden.
Somit werden die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Haindlstrasse“ kann erfolgen.

Alle Anlagen sind verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs.1 BayBO und lösen keine Abstandsflächen aus.
Die Prüfung der isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hat ergeben, dass sie genehmigungsfähig sind.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports mit Stellfläche, eines Zauns inkl. Sichtschutz und eines Geräteschuppens in der Haindlstraße 14 (Fl. Nr. 258) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Erweiterung einer bestehenden Wohnung in der Lindenstr. 29, Fl. Nr. 1056/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Lindenstr. 29 (Fl. Nr. 1056/6) mit einer zusätzlichen Grundfläche von 7,26 x 4,20 m und eine Dachhöhe von 6,10 m ein zweistöckiger Anbau mit Flachdach entstehen, der 94,39 m² Wohnraum schafft. Die derzeit dort bestehende Wohnung von ca. 33 m² über der Garage wird in den neuen Wohnraum integriert.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein. Die Überbauung des Grundstücks kann in der vorliegenden Form hingenommen werden, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenraumverdichtung. Die Grundstücke in der Nachbarschaft weisen zum Teil einen höheren Versiegelungsgrad auf, sodass die vorgelegte Planung akzeptiert werden kann.

Die notwendigen sechs Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit der Garage und auf dem Freigelände nachgewiesen. Die Abstandsflächen zu den Nachbarn werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

Um 19:15 Uhr fällt während der Präsentation des Lageplanes der Beamer aus. Die Räte werden gebeten, die Anlagen zum Beschlussvorschlag ihren iPads zu entnehmen.

GR Dr. Zimmer bezweifelt, dass der Weg zur Haustüre begehbar ist, wenn Stellplatz Nr. 3 belegt ist.
Sachbearbeiter Schuster hat die Situation vor Ort geprüft und festgestellt, dass dies möglich ist. Der Abstand von der Garagenwand zur äußeren Begrenzung des Stellplatzes beträgt mehr als 3 Meter. Bei einem durchschnittlich breiten Pkw ist ausreichend Platz, an diesem vorbeizugehen.

GR Rotter fragt sich, wie sich das Landratsamt gegenüber dem geplanten Flachdach verhält und betont, selbst kein Problem damit zu haben.
In der näheren Umgebung befindet sich kein Flachdach, fügt GR Utz hinzu.
Herr Schaller sieht dennoch kein Hindernis.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Wohnung in der Lindenstr. 29 (Fl. Nr. 1056/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö beratend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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6. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.10.2020 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es folgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 26.05.2021 11:18 Uhr