Datum: 19.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2020
3 Errichtung eines Lichtgrabens mit Stützwänden und Außentreppe an ein bestehendes Wohnhaus in der Lena-Christ-Str. 18 (Fl. Nr. 256/69); Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost"
4 Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück An der Ache 11 (Fl. Nr. 275/3)
5 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Jungviehstalls als Offenfrontstall in Teisendorfer Str. 39 (Fl. Nr. 904)
6 Änderungsplanung zur Errichtung eines Milchziegenstall und einer Heubelüftungshalle mit Hackschnitzelheizung im Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450)
7 Errichtung eines Bio-Milchviehstall mit automatischem Melksystem und Jungviehseite und einer Maschinen- und Bergehalle sowie einer Güllegrube mit Mistlager neben der Högler Straße 61 (Fl. Nr. 1367)
8 Errichtung einer Fahrzeughalle mit Werkstatt und Lagerraum neben dem Anwesen Högler Straße 58 (Fl. Nr. 1551/5)
9 Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "St. Zeno Ost"
10 Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung "St. Zeno Süd"
11 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Heubergstraße Ost"
12 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Mitterfelden Nordwest/ Gemeinbedarfsfläche"
13 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Perach"
14 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße"; Genehmigung Entwurf Änderungsplan (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
15 Verschiedenes
16 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 14.12.2020 wird genehmigt.

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3. Errichtung eines Lichtgrabens mit Stützwänden und Außentreppe an ein bestehendes Wohnhaus in der Lena-Christ-Str. 18 (Fl. Nr. 256/69); Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Lena-Christ-Str. 18 (Fl. Nr. 256/69) soll ein Lichtgraben mit Stützwand und Außentreppe errichtet werden, informiert Herr Schuster.
Der im Osten des Hauses entstehende Lichtgraben soll eine zusätzliche Tür ins Kellergeschoß und eine bessere Innenraumbelichtung ermöglichen sowie eine um das nordöstliche Hauseck verlaufende Treppe erhalten. Die tiefste Stelle der Abgrabung würde 2,65 m unter der Geländeoberfläche liegen. Der Lichtgraben soll zum Großteil mit einer 45°-Böschung, ansonsten mit einer vertikalen Stützwand abgeschlossen werden. Die Gesamtfläche für die erforderliche Abgrabung inklusive Böschung beträgt ca. 35 m² und die darin enthaltene, zusätzlich versiegelte Fläche 11,64 m².

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Piding-Ost“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Da der Lichtgraben und die Treppe nach Osten ca. drei Meter außerhalb der Baugrenze liegen, beantragt der Bauherr auch eine Befreiung von dieser Festsetzungen nach §§ 31 Abs. 2 BauGB und 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Lichtgraben mit Stützwand und Außentreppe erfüllt diese Bedingungen, vor allem sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, da die Überschreitung der Baugrenzen durch dieses geringfügige Vorhaben nur unterhalb der Geländeoberfläche erfolgt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Piding-Ost“ kann somit erfolgen.

Die Grundflächenzahl wird durch die zusätzlichen 11,64 m² versiegelte Fläche erhöht, liegt mit 0,23 allerdings unter der festgelegten GRZ I gem. Bebauungsplan von 0,25.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Piding-Ost“ sowie der Errichtung eines Lichtgrabens mit Stützwänden und Außentreppe in der Lena-Christ-Str. 18 (Fl.Nr. 256/69) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück An der Ache 11 (Fl. Nr. 275/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 4

Hauhaltsrechtliche Auswirkungen

Wie Herr Schuster berichtet, soll auf dem Grundstück An der Ache 11 (Fl. Nr. 275/3) das bestehende Gebäude abgerissen werden und ein neues Doppelhaus mit Doppelgarage entstehen.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 10,49 m x 17 m und schafft 284,63 m² Wohnraum. Das Haus hat einen First mit Ost-West-Ausrichtung und mit Erdgeschoss sowie ausgebautem Dachgeschoss als zwei Vollgeschosse eine Firsthöhe von acht Meter.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein: Die Höhe des Gebäudes ist akzeptabel, in der näheren Umgebung stehen Häuser mit Firsthöhen zwischen 6,50 m und 8,30 m und die Grundstücke in der Nachbarschaft weisen zum Teil einen höheren Versiegelungsgrad auf. Somit kann die vorgelegte Planung, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenraumverdichtung, akzeptiert werden.

Die notwendigen vier Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit Doppelgarage und zwei Stellplätzen nachgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück An der Ache 11 (Fl. Nr. 275/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Jungviehstalls als Offenfrontstall in Teisendorfer Str. 39 (Fl. Nr. 904)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 39 soll ein Jungviehstall als Offenfrontstall errichtet werden, lässt Herr Schuster wissen. Der Antragsteller betreibt eine aktive Landwirtschaft.

Diese Bauvoranfrage steht in Verbindung mit einer Voranfrage aus dem Frühling 2020, welche im Bauausschuss am 20.04.2020 behandelt wurde (im Folgenden Variante 1). Dabei wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, eine Entscheidung seitens des Landratsamtes steht noch aus.
Bei der jetzigen Variante (im Folgenden Variante 2) hat sich der Standort nach Norden verschoben und der Stall soll kleiner ausfallen als die ursprünglich mit Variante 1 geplanten 23 m x 11 m mit einem überdachten Auslauf von 16 m x 4,80 m und einer Höhe von 5 m. Eine genauere Beschreibung hat der Bauherr zur Bauvoranfrage der Variante 2 nicht vorgelegt.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan festgesetzt als Acker/Grünland. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Alle diese Kriterien sind erfüllt.

Allerdings gilt es in diesem besonderen Fall zu beachten, dass in der Nähe des geplanten Bauwerks ein Gewerbegebiet entstehen könnte und dieser Umstand für die Entscheidung doch maßgeblich sein könnte. Probleme könnten sich durch Emissionen der Landwirtschaft für ein mögliches Gewerbe ergeben. Bei der ursprünglichen Variante 1 gab es grundsätzlich keine Bedenken seitens des Immissionsschutzes des Landratsamtes Berchtesgadener Land und vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein, solange gewisse Mindestabstände gewahrt bleiben. Diese Mindestabstände werden bei Variante 2 auch nach nochmaliger Nachfrage bei den beiden genannten Behörden ebenfalls eingehalten. Immissionsschutzrechtlich besonders geschützte Wohnnutzung, z.B. durch eine Betriebsleiterwohnung, sind im neuen Gewerbegebiet ohnehin nicht geplant und die Büroräume sind räumlich weit genug von dem Emissionsort Stall entfernt.

Nach der baurechtlichen Prüfung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Immissionsschutzes und Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann der Bauvoranfrage nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Jungviehstalles als Offenfrontstall auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 39 (Fl. Nr. 904) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Änderungsplanung zur Errichtung eines Milchziegenstall und einer Heubelüftungshalle mit Hackschnitzelheizung im Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Klingerweg 1 ein Milchziegenstall und eine Heubelüftungshalle entstehen. Der Antrag wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 20.07.2020 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt, eine Entscheidung seitens des Landratsamtes steht noch aus. Nun beantragt der Bauherr eine Änderung bezüglich Lage und Höhe der Heubelüftungshalle sowie der Einteilung der darin befindlichen Trocknungskammern. Zudem soll ein Anbau für eine Hackschnitzelheizung mit entsprechender Lüftungs- und Heizungstechnik entstehen. Der Milchziegenstall erfährt keinerlei Änderungen.

Der landwirtschaftliche Betrieb zur Erzeugung von Ziegenmilch soll erweitert werden, da die vorhandenen Stallungen nicht mehr ausreichen. Die Heubelüftungshalle soll eine Grundfläche von 42,40 x 12 m erhalten, die bisherige Firsthöhe von 9,18 m soll auf 9,90 m anwachsen. Die gesamte Halle soll um 1,80 m nach Osten verschoben werden und im Westen einen Anbau für die Hackschnitzelheizung mit 5,30 m x 18,20 m erhalten.
In der Halle sind weiterhin vier Trocknungsboxen vorgesehen, die Einfahrtmöglichkeiten zum Abladen sowie die technischen Einrichtungen sollen geändert werden.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan als Acker/Grünland festgesetzt. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB. Demnach sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist sowie, wie im vorliegenden Fall, einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und dabei nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass diese Kriterien alle erfüllt sind. Es handelt sich um einen bestehenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb, auch die Betriebsnachfolge ist bereits geregelt.

Nach der baurechtlichen Prüfung kann der Bauvoranfrage nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Ob Probleme mit dem Wasserwirtschaftsamt wegen der Nähe zur Ache zu erwarten sind, fragt 2. BM Kleinert. Dabei bekundet er ausdrücklich, das Bauvorhaben zu befürworten.
Das Bauamt vermutet keine Schwierigkeiten, zumal die Planung durch den Bauernverband erfolgte.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Änderungsplanung für die Errichtung eines Milchziegenstalles und einer Heubelüftungshalle mit Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Errichtung eines Bio-Milchviehstall mit automatischem Melksystem und Jungviehseite und einer Maschinen- und Bergehalle sowie einer Güllegrube mit Mistlager neben der Högler Straße 61 (Fl. Nr. 1367)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1367, nahe der Högler Str. 61, sollen ein Bio-Milchviehstall mit automatischem Melksystem, Jungviehseite und einer Maschinen- und Bergehalle sowie eine Güllegrube mit Mistlager errichtet werden, erklärt Herr Schuster.

Auf dem zugehörigen Hof in der Högler Str. 61 besteht ein landwirtschaftlicher Betrieb zur Erzeugung von Kuhmilch in Anbindehaltung mit Platz für insgesamt 36 Tiere. Der Betrieb soll nun erweitert werden, da die vorhandenen Stallungen nicht mehr ausreichen und zum Tierwohl auf einen Laufstall gewechselt wird. Es handelt sich um einen bestehenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb.

Das neue Stallgebäude für bis zu 31 Kühe und 29 Kälber soll auf einer Grundfläche von 31,45 m x 26,40 m, die direkt anschließende Maschinen- und Bergehalle auf 12 m x 26,40 m errichtet werden. Zusätzlich sollen zwei nicht überdachte Auslaufbereiche entstehen. Das gesamte Gebäude erhält eine Firsthöhe von 10,26 m. Daneben soll mit 15 m Durchmesser und 5,55 m Tiefe eine unter der Geländeoberfläche liegende Güllegrube mit Mistlager entstehen.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als Acker / Grünland festgesetzt. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB, sind demnach nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist sowie im vorliegenden Fall einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass diese Kriterien erfüllt sind.

Der Bauantrag ist genehmigungsfähig, ihm kann zugestimmt werden.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Bio-Milchviehstalls mit automatischem Melksystem, Jungviehseite und einer Maschinen- und Bergehalle sowie einer Güllegrube mit Mistlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 1367 nahe der Högler Str. 61 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Errichtung einer Fahrzeughalle mit Werkstatt und Lagerraum neben dem Anwesen Högler Straße 58 (Fl. Nr. 1551/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1551/5, neben dem Anwesen der Högler Str. 58, soll eine Fahrzeughalle mit Werkstatt und Lagerraum errichtet werden, so Herr Schuster.

Auf dem zugehörigen Hof in der Högler Str. 58 besteht ein forstwirtschaftlicher Betrieb, für den die Halle zum Unterbringen der notwendigen Maschinen und Fahrzeuge benötigt wird. Es handelt sich dabei nicht um einen forstwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb.

Die Fahrzeughalle soll auf einer Grundfläche von 14,98 m x 9,98 m mit Werkstatt und Lagerraum errichtet werden. Das gesamte Gebäude erhält eine Firsthöhe von 6,93 m. An derselben Stelle hat früher bereits eine kleinere Hütte gestanden, welche schon vor Jahren zurückgebaut wurde.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als landwirtschaftliche Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschaftsbild und Klima festgesetzt. Nach Aussage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist eine vorhabenbezogene Privilegierung aufgrund zu geringer Betriebsgröße nicht möglich. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB als sogenanntes sonstiges Vorhaben und kann demnach zugelassen werden, wenn dessen Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass diese Kriterien erfüllt sind, insbesondere die öffentlichen Belange des Flächennutzungsplans und des Naturschutzes sind aufgrund des forstwirtschaftlichen Charakters der aktuellen wie geplanten Nutzung der hofnahen Fläche nicht beeinträchtigt. Zudem müsste, um die Belange des Naturschutzes zu beeinträchtigen, gem. § 14 BNatSchG die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden, was nach Ansicht der Gemeindeverwaltung mit dem Hallenbau nicht zu befürchten ist.

Nach eingehender Prüfung ist der Bauantrag genehmigungsfähig, ihm kann zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Fahrzeughalle mit Werkstatt und Lagerraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 1551/5 neben dem Anwesen der Högler Str. 58 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "St. Zeno Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster teilt mit, der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat in seiner Sitzung vom 30.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „St. Zeno Ost“ beschlossen. Dieser Bebauungsplan sieht die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Errichtung von fünf Wohngebäuden vor.
 
Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplanes „St. Zeno Ost“ der Stadt Bad Reichenhall. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung "St. Zeno Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat in seiner Sitzung vom 12.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung „St. Zeno Süd“ beschlossen, zeigt Herr Schuster auf. Dieser Bebauungsplan sieht im Wesentlichen die Wiederzuführung des schon länger brach liegenden Grundstücks Mozartstraße 1 zur Nutzung für Wohnbebauung vor. Zudem soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans vergrößert sowie die planungsrechtliche Sicherung von derzeit vom rechtskräftigen Bebauungsplan abweichenden Bebauungen realisiert werden.

Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplanes 8. Änderung „St. Zeno Süd“ der Stadt Bad Reichenhall. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Heubergstraße Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster schildert, der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung vom 04.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heubergstraße Ost“ beschlossen. Dieser Bebauungsplan sieht im Wesentlichen die Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mitterfelden A“ vor, da im Laufe der Jahre im Planungsgebiet Bauvorhaben errichtet wurden, welche mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht im Einklang stehen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll die Bestandssituation planungsrechtlich gefasst werden und die Festsetzungen sollen an den schon vorhandenen Bestand, soweit dieser städtebaulich verträglich ist, angepasst werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, ob und inwieweit eine maßvolle bauliche Entwicklung bzw. Nachverdichtung im Planungsgebiet möglich ist.

Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplanes „Heubergstraße Ost“ der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Mitterfelden Nordwest/ Gemeinbedarfsfläche"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Nach den Ausführungen von Herrn Schuster hat der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung vom 18.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitterfelden Nordwest / Gemeinbedarf“ beschlossen. Dieser Bebauungsplan sieht im Wesentlichen die Überplanung des Bebauungsplanes „Mitterfelden A“ von 1970 vor, da ein Großteil der Festsetzungen hinsichtlich der Art der Nutzung und/oder der Lage nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten und den Zielsetzungen für das Areal entspricht. Auslöser für die vorliegende Planung war unter anderem die Suche nach einem endgültigen Standort für einen Kindergarten, welcher derzeit in Containerform als Übergangslösung im nordöstlichen Bereich des Planungsgebietes besteht.

Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplanes „Mitterfelden Nordwest / Gemeinbedarf“ der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Perach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung vom 14.01.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Perach“ beschlossen, bringt Herr Schuster vor. Dieser Bebauungsplan sieht im Wesentlichen die Überplanung des Baulinienplans „Perach“ von 1957, also noch vor dem erstmaligen Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, vor, welcher bis heute 40 Änderungen erfahren hat. Zudem soll der südlich anschließende Bebauungsplan „Sandgrubenweg“ als eigener Bebauungsplan aufgehoben und dessen Geltungsbereich in den Bebauungsplan „Perach“ eingegliedert werden.

Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplanes „Perach“ der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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14. 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße"; Genehmigung Entwurf Änderungsplan (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 14

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Göllstraße“ wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 14.12.2020 bereits behandelt, legt Herr Schaller dar. Im Rahmen der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde die Straßenführung als Stichstraße beschlossen. Ein Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens wurde nicht gefasst, da noch Fragen zum Entwurf der Änderung zu klären waren. Im Übrigen wird auf die Ausführungen der Beschlussvorlage bzw. auf das Protokoll TOP 10 der Bauausschusssitzung vom 14.12.2020 verwiesen.
Zunächst ist festzustellen, dass die im Entwurf festgelegte GRZ wie üblich nur für das Hauptgebäude gilt. Für die Nebenanlagen gilt die zulässige Überschreitung von 50 % gemäß
§ 19 BauNVO.

Die weiteren in der Sitzung aufgeworfenen Fragen wurden vom Planer wie folgt beantwortet:

  1. Die Geschoßflächenzahl GFZ bleibt angesichts der weiterhin höchstzulässigen zwei Vollgeschosse mit 0,50 gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan unverändert. Um den zusätzlichen Anbau von Wintergärten zu ermöglichen, diese jedoch auf ein Geschoss zu begrenzen, wird hierfür eine gesonderte Überschreitung der Geschossfläche um 10 % zugelassen.

  1. Um die für die so zulässige Nutzung üblicherweise erforderlichen Terrassen, Zufahrten, Stellplätze, Garagen und weitere Nebenanlagen auf den Baugrundstücken errichten zu können, wird eine Grundflächenzahl GRZ von 0,35 gewählt. 
Da die festgesetzte GRZ nach § 19 Abs. 4 BauNVO durch diese Anlagen um 50 % überschritten werden darf, ergibt sich demnach hierfür ein Gesamtrahmen von 0,35 x 1,5 = 0,525. Dieser wurde für alle Parzellen überprüft und ist bei einer GFZ von 0,50 ausreichend.
Die auf Grundlage der alten BauNVO festgesetzte GRZ von 0,25 wäre für die heutigen Anforderungen mit 0,25 x 1,5 = 0,375 nicht mehr ausreichend.

  1. Einen Sonderfall bildet das Gebiet WA2 an der Watzmannstraße. Die Fläche bietet sich für zunächst die Errichtung eines Doppelhauses, vergleichbar mit der gegenüberliegenden Bebauung, an. Bei zwei gleichen Doppelhaushälften ergeben sich aufgrund der Lage zur Straße zwei sehr unterschiedliche Grundstücksgrößen für das gleiche Bauvolumen. Um einheitliche Haushälften zu erhalten, müssen GRZ und GFZ, für das kleinere Grundstück, mit 0,40 und 0,60 gewählt werden. Um alternativ das gleiche Gesamtvolumen auch als Mehrfamilienhaus ausbilden zu können, werden diese Zahlen für das gesamte WA2 vorgesehen.

Da für ein Mehrfamilienhaus auf diesem Grundstück eine Tiefgarage erforderlich ist, wird hierfür eine Überschreitung der GRZ durch die Nebenanlagen nicht nur um 50 %, sondern bis zur Kappungsgrenze der BauNVO von 0,80 zugelassen.     

  1. Die Baugrenzen sind so gewählt, dass sie die Errichtung von Terrassen, Balkonen, Wintergärten u. dgl. vor den Hauptbaukörpern auch an den bestehenden Gebäuden ermöglichen.


Völlig neutral sei nochmals darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Landratsamtes das baurechtlich notwendige städtebauliche Bedürfnis für die beantragte Bebauungsplanänderung fehlt und mit einer entsprechenden Einwendung des Landratsamtes im Rahmen der Behördenbeteiligung zu rechnen ist.

Diskussionsverlauf

GR Lerach merkt vorab an, der allgemeine Wunsch nach Innenraumverdichtung herrscht vor. Im vorliegenden Fall geht es nur um die Fortschreibung des bestehenden Bebauungsplans. Er spricht sich für eine Anhebung der GRZ auf 0,40 bzw. der GFZ auf 0,60 für den gesamten Änderungsbereich aus. Die Baunutzungsverordnung lässt dies für ein allgemeines Wohngebiet zu. GR Lerach verweist auf seine E-Mail an Herrn Schaller vor drei Wochen, in der er um die Prüfung einer erhöhten GRZ und GFZ gebeten hat.
Herr Schaller äußert, wenn eine Erhöhung der GRZ und GFZ gewünscht ist, muss darüber abgestimmt werden. Zuverlässig kann er jedoch nicht bestätigen, dass die Baufenster dafür ausreichen.
BM Holzner meldet Bedenken an, wenn das Planungsbüro noch nicht geprüft hat, ob diese Erhöhungen umsetzbar sind und kündigt deshalb an, gegen den Beschlussvorschlag zu stimmen.
GR Dr. Zimmer stimmt mit GR Lerach überein und äußert sein Unverständnis darüber, dass die Prüfung der beiden Zahlen bis zur heutigen Sitzung nicht erfolgt ist. Er erinnert an das Protokoll der letzten Bauausschusssitzung. An einer weiteren Vertagung findet GR Dr. Zimmer keinen Gefallen.
GR Leirer schließt sich den Ausführungen von GR Dr. Zimmer und GR Lerach an.
2. BM Kleinert regt eine Abstimmung zur Erhöhung der GRZ und GFZ zum jetzigen Zeitpunkt an. Wenn sich herausstellt, diese Erhöhung ist nicht umsetzbar, muss die heutige Abstimmung revidiert werden.

BM Holzner stellt die Änderung des heutigen Beschlussvorschlages zur Abstimmung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt auch für den Planbereich WA1 eine Erhöhung der GRZ auf 0,4 und GFZ auf 0,6 entgegen dem Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 30.09.2020. Die neuen Zahlen sind in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen vorbehaltlich deren Umsetzbarkeit.
Abstimmung:        JA-Stimmen                7
                       NEIN-Stimmen        3

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Entwurf mit den zusätzlichen Informationen zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Göllstraße“ in der Fassung vom 30.09.2020 mit der in der Bauausschusssitzung vom 19.01.2021 beschlossenen Änderung zu und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte für das Bebauungsplanänderungsverfahren vorzunehmen. Der Bauausschuss beauftragt das Büro für Bauleitplanung Josef Brüderl, Kirchanschöring, mit der Planung des Änderungsverfahrens. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö beratend 15

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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16. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö beratend 16

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es folgen keine Wortbeiträge.

Datenstand vom 26.05.2021 11:21 Uhr